Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) teilte zu der Petition mit, der Petent habe lediglich pauschale Verbesserungsvorschläge zur Kenntnis gegeben, ohne diese inhaltlich zu begründen. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Vorschlägen sei daher nicht möglich und auch nicht veranlasst. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass der Justizvollzug in Thüringen entsprechend der derzeit geltenden Gesetze, insbesondere dem Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch, erfolge.
Bei der abschließenden Beratung der Petition schätzte der Petitionsausschuss ein, dass ein „guter“ Strafvollzug aus Präventionsgesichtspunkten dem Allgemeininteresse dient. Vor diesem Hintergrund hat der Petitionsausschuss beschlossen, die Anregungen des Petenten den Fraktionen des Thüringer Landtags gem. § 17 Nr. 6 ThürPetG zur Kenntnis zu geben. Die Fraktionen werden damit in die Lage versetzt, ggf. parlamentarische Initiativen zur Umsetzung der Anregungen zu ergreifen.