Thüringer Betreuungsgeld / Übergangsregelung

Abgeschlossen
25 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Kay Heydinger
    aus 99310 Wipfratal
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Schaffung einer Übergangsregelung des Thüringer Betreuungsgeldes

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Abschaffung des Betreuungsgeldes

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Landesregierung

Wie wird die Petition begründet?

Nach dem Regierungswechsel Ende 2014 wurde zeitnah das Thüringer Betreuungsgeld abgeschafft. In den vorliegenden Schreiben möchte ich kurz auf meine Situation aufmerksam machen. Ich bin Vater von derzeit zwei Kinder. Das eine 12 Jahre das andere 1Jahr und 8 Monate. Ein Drittes ist mit offensichtlichen Geburtstermin Ende Mai auf dem Weg. Angestellt bin ich beim Freistaat Thüringen. Die Arbeitszeit ist an diverse Einsatzlagen im Freistaat geknüpft und somit nicht vorhersehbar. Meine Frau arbeitet nach der Elternzeit im Einzelhandel. Auch wenn die Arbeitszeit verkürzt ist, sind hier Zeiten bis 19:00 Uhr unter der Woche sowie Samstage vorgesehen. Wie die Einkommensverhältnisse aussehen, bedarf hier keiner großen Worte. Angedacht war unserseits, dass meine Frau bis zum 24. Lebensmonat des dritten Kindes zu Hause bleibt. Ich denke, dass ich zu den organisatorischen Abläufen des Familienbetriebes keine großen Ausführungen machen muss. Allein der logistische Aufwand, ein Kind in die Krippe, das Andere in den Kindergarten zu bringen und rechtzeitig für das Schulpflichtige am Nachmittag wieder zur Verfügung zu stehen, spricht Bände. Umso erfreulicher war der Fakt, dass der Freistaat Thüringen es ermöglichte, durch das Betreuungsgeld das zweite Jahr als Erziehungsjahr zu nutzen. Zumindest hätte man die Möglichkeit gehabt, dass die beiden Jüngsten gemeinsam in den Kindergarten gebracht werden können. Die finanziellen Einbussen und der neuerliche logistische Aufwand sind demnach um ein Vielfaches mehr. Natürlich könnte man an dieser Stelle argumentieren, dass die Entscheidung, ein drittes Kind in die Welt zu setzen, allein den Eltern zuzuschreiben ist. Ich gebe aber zu bedenken, dass diese Entscheidung unserseits auch getroffen wurde, da der Freistaat Thüringen das Betreuungsgeld angeboten hatte. Unabhängig davon war es ja auch das Ziel des Freistaates, dass mehr Kinder geboren werden sollten. Aber vielleicht liegt ja die Betonung auf "war". Man spricht immer von Familienplanung. Ich stell mir aber die Frage, wie ich planen soll, wenn jede Regierung meint, die bestehende Rechtslage derart kurzfristig zu ändern, so dass ein Planen gar nicht möglich ist. Deshalb möchte ich sie aufforder, eine Übergangsfrist zu schaffen, die den Familien Handlungsspielraum gibt, sich auf die neuerliche Situation einzustellen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Petition richtet sich gegen die kurzfristige Abschaffung des Betreuungsgeldes.

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