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Thüringer Industriestandort schützen und stärken

Abgeschlossen
5 Mitzeichnungen
  • Ausbildung & Beruf, Wirtschaft
  • Keine Region
  • eingereicht von Matthias Neumann
    aus 97084 Würzburg
  • veröffentlicht am 29.09.2025
  • 24.03.2026
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Im Ergebnis der Prüfung des Anliegens bleibt nunmehr Folgendes festzustellen:

    Die in weiten Teilen der Wirtschaft, insbesondere in vielen Industriezweigen bestehenden Herausforderungen, vor allem durch Digitalisierung, den Transformationsprozess zur Treibhausgasneutralität und den demografischen Wandel, sind bereits seit längerem ein sehr wesentliches Thema für die Thüringer Wirtschaftspolitik. Hauptaufgabe der Bundes- und Landespolitik ist es dabei, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die den Strukturwandel fördern und Unternehmen bei der Erschließung neuer wachstumsträchtiger Geschäftsfelder unterstützen.

    Um Transformationsprozesse meistern zu können, steht Thüringer Unternehmen ein ausdifferenziertes, an den Bedarfen vor allem mittelständischer Unternehmen ausgerichtetes Portfolio an Unterstützungsangeboten zur Verfügung, das besonders auf Investitionen und Innovationen ausgerichtet ist. Zudem bestehen großvolumige, auf Transformationsprozesse ausgerichtete Förderinstrumente auf Bundesebene zur Verfügung.

    Das Thüringer Instrumentarium umfasst Zuschussprogramme, zinsgünstige Förderdarlehen, Beteiligungskapital, Bürgschaften und umfangreiche Beratungsangebote für Gründungen, Start-ups und etablierte Unternehmen. Das TMWLLR entwickelt dieses Angebot ständig weiter und passt es an neue Herausforderungen an. Beispiele für eine verstärkte Ausrichtung des Instrumentariums auf Transformationsthemen sind die Berücksichtigung von Transformationsinvestitionen in der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die Einrichtung der Kompetenzstelle Dekarbonisierung der Wirtschaft bei der Thüringer Energie- und Greentech Agentur (ThEGA).

    In den letzten Monaten hat das TMWLLR gemeinsam mit dem Thüringer Finanzministerium und der Thüringer Aufbaubank zwei weitere Angebote zur Ergänzung des Förderinstrumentariums auf den Weg gebracht, den Mittelstandsfonds Thüringen II (MFT II) als weiteren Beteiligungsfonds und das Weiterleitungsdarlehensprogramm ThüringenKredit.

    Mit der Auflage des Mittelstandsfords Thüringen II (MFT II) im Juli 2025 wurde die Fondsstruktur des Freistaats inhaltlich abgerundet, so dass angesichts des bestehenden Portfolios an Beteiligungskapitalfonds aktuell kein vordringlicher Bedarf für die Auflage zusätzlicher Fonds besteht. Angestrebt werden sollte eher eine Verbesserung der Mittelausstattung bei einigen der Fonds.

    Die vorhandenen Beteiligungsinstrumente ermöglichen auch die Unterstützung von Unternehmen, die in Dekarbonisierung, Digitalisierung und innovative Zukunftstechnologien investieren. Beteiligungen an Unternehmen in Schwierigkeiten sind hingegen aus beihilferechtlichen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen und können aus wirtschafts- und wettbewerbspolitischer Sicht auch nur in besonderen Ausnahmesituationen in Betracht kommen.

    Ferner ist anzumerken, dass der Begriff „Transformationsfonds" weitgehend undefiniert ist. Es gibt in den Ländern sehr umfassende themenübergreifende Ansätze wie im Saarland und enggefasste, die sich primär auf die Förderung von Unternehmen richten.

    Im Thüringer Regierungsvertrag wird die Einrichtung eines Transformations-, Technologie- und Innovationsfonds zur Zukunftssicherung von KMU ebenfalls thematisiert. 

    Die Konkretisierung der Zielstellung sowie der Ausgestaltung werden im Rahmen der bestehenden engen Haushaltsspielräume auf der Grundlage des bereits vorhandenen umfassenden Unterstützungsinstrumentariums erfolgen.

    Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen (§ 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz – ThürPetG). Darüber hinaus hat der Ausschuss die Petition gemäß § 17 Nr. 6 ThürPetG den Fraktionen zur Kenntnis gegeben.

  • 20.11.2025
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 29. September 2025 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In dem sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition lediglich von fünf Mitzeichnern unterstützt, so dass der Petitionsausschuss von einer Anhörung abgesehen hat.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 11.11.2025
    Statusänderung zu In Beratung
  • 29.09.2025
    Statusänderung zu Mitzeichnen