Ihre Petition wurde am 28. Oktober 2019 auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht. Die Petition konnte dort 305 Mitzeichnungen verzeichnen. Weiterhin wurden 407 Mitzeichnungen auf Unterschriftslisten vorgelegt. Da das in § 16 Abs. 1 S. 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss in diesem Verfahren von einer öffentlichen Anhörung abgesehen.
Den Petitionsausschuss haben in der Angelegenheit eine Reihe von Petitionen mit ähnlicher Zielrichtung erreicht. Vor diesem Hintergrund hat er gemeinsam mit dem fachlich zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (AfILF) eine umfangreiche Anhörung mehrerer Bürgerinitiativen zu der Thematik durchgeführt. Im Ergebnis hat der Thüringer Landtag schließlich in seiner 31. Plenarsitzung am 18. Dezember 2021 auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs beschlossen, in § 10 Abs. 1 S. 2 n. F. ThürWaldG Folgendes zu regeln: „Eine Änderung der Nutzungsart zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.“
Bei der abschließenden Beratung der Petition stellte der Petitionsausschuss daher fest, dass dem mit der Petition vorgetragenen Anliegen entsprochen werden konnte.