In der Praxis zeigt sich eine strukturelle Lücke:
Tierschutzvereine haben derzeit keine einheitliche und rechtssichere Möglichkeit, bei Veterinärämtern anzufragen, ob gegen eine Person bereits tierschutzrechtliche Maßnahmen (z. B. Tierhalteverbote) bestehen.
Gleichzeitig verfügen Veterinärämter über entsprechende Erkenntnisse, sind jedoch aufgrund fehlender klarer Leitlinien häufig unsicher, uneinheitlich oder eingeschränkt, wenn es um die Weitergabe solcher Informationen geht.
Dies führt dazu, dass:
- Tierschutzvereine Entscheidungen über die Vermittlung oder Abgabe von Tieren auf unvollständiger Informationsgrundlage treffen müssen,
- die Verwaltungspraxis zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten erheblich variiert,
- funktionierende Einzellösungen nicht flächendeckend genutzt werden können,
- Tiere trotz bestehender tierschutzrechtlicher Auffälligkeiten erneut in ungeeignete Haltungen gelangen können.
Unsere Forderungen:
1) Einführung einer standardisierten Abfragemöglichkeit
Tierschutzvereinen soll im Rahmen konkreter Vermittlungen ermöglicht werden, bei Veterinärämtern anzufragen, ob gegen eine Person eine rechtskräftige tierschutzrechtliche Maßnahme vorliegt.
Die Auskunft soll:
- ausschließlich zweckgebunden erfolgen
- sich auf eine Statusinformation („ja/nein“) beschränken
- keine Detailinformationen enthalten
2) Erlass landeseinheitlicher Leitlinien
Das Land Thüringen soll verbindliche Leitlinien schaffen, die:
- definieren, unter welchen Voraussetzungen Anfragen zulässig sind
- festlegen, wie Veterinärämter mit solchen Anfragen umgehen
- einheitliche Standards für die Kommunikation schaffen
- den Datenschutz klar berücksichtigen
3) Es sollen standardisierte Abläufe eingeführt werden:
- eindeutige Anforderungen an Anfragen (z. B. nur bei konkreter Vermittlung)
- nachvollziehbare und dokumentierte Rückmeldungen
- definierte Bearbeitungswege
4) Benennung fester Ansprechpartner
In den Veterinärämtern sollen feste Kontaktstellen für Tierschutzvereine eingerichtet werden, um:
- die Kommunikation zu erleichtern
- Rückfragen zu ermöglichen
- Vertrauen und Verlässlichkeit zu schaffen
5) Niederschwelliger und kostenfreier Zugang
Die Abfrage soll für gemeinnützige Tierschutzvereine:
- möglichst unbürokratisch
- einheitlich
- und grundsätzlich kostenfrei
gestaltet werden, um ehrenamtliche Strukturen nicht zusätzlich zu belasten.
Langfristig wäre eine bundesweit einheitliche Regelung sinnvoll, insbesondere um Informationslücken bei Zuständigkeitswechseln zu vermeiden.
Jedes Tier verdient die bestmögliche Chance auf ein sicheres Zuhause. Damit Tierschutzvereine dieser Verantwortung gerecht werden können, benötigen sie verlässliche und rechtssichere Rahmenbedingungen. Wir bitten das Land Thüringen daher, die bestehenden Informationslücken zu schließen und den Schutz von Tieren nachhaltig zu stärken.