"Unsere Polizei gehört in die Innenstadt - Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Standortsuche"

In Beratung
151 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Eleonore Mühlbauer
    aus 99310 Arnstadt
  • veröffentlicht am 26.09.2020

Welches Ziel hat die Petition?

Seit der Standortverlagerung der Polizeistation in den Mühlweg, ohne die Beteiligung der kommunalen Arnstädter Gremien, hat sich die Unzufriedenheit in der Arnstädter Bevölkerung durchaus begründet verschärft. Die Polizeistation ist kaum zu Fuß oder durch öffentlicher Verkehrsmittel zu erreichen, so dass große Teile der Bevölkerung diese Einrichtung nicht nutzen können. Ein zum Ausgleich geschaffenes Bürgerbüro ist nur unzuverlässig geöffnet, so dass eine verlässliche persönliche Erreichbarkeit für den Arnstädter Bürger nicht gewährleistet ist (siehe mdr Berichterstattung vom 25.10.2019). Da einerseits massive Kritik an der Lage des Objektes, andererseits aber auch begründete Bedenken bezugnehmend auf die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wollen die Petenten die Feststellung des Baubedarfes mit dem Freistaat Thüringen erreichen. Es soll gemeinsam nach einem besser geeigneten Standort gesucht werden. Mit der Petition soll die Nutzungsübernahme der Polizeistation Mühlweg in Arnstadt von der Thüringer Forstverwaltung ohne die Beteiligung der Kommune und Prüfung deren Belange rechtlich gewürdigt werden. Im Zuge der Übernahme sind die Handlungen der beteiligten Ministerien für Inneres und Kommunales sowie Infrastruktur und Landwirtschaft zu überprüfen, da die rechtmäßige Anwendung des Baurechts und der kommunalen Beteiligung fraglich ist.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

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Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

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Wie wird die Petition begründet?

Die Rechtmäßigkeit der neuen Nutzung des zuvor von der Thüringer Forstverwaltung genutzten Gebäudes, nunmehr Polizeistation ist fraglich. Unverkennbar kann eine provisorische Nutzung einen bestimmten Ermessensspielraum eröffnen, jedoch wird dieser reduziert, sobald die Übergangslösung zur Dauerlösung wird. Die im Zuge dessen notwendigen Änderungen baulicher Art ziehen denklogisch auch Nutzungsänderungen mit sich, die eine provisorische Lösung unter Umständen nicht beachten musste. Wenn aber durch eine Dauerlösung eine anderer Qualität der baulichen Nutzung entsteht, hätten auch die entsprechenden Genehmigungsverfahren durchgeführt werden müssen und dies ist nicht geschehen. Es ist nicht transparent dargestellt, welche Erwägungen vorgenommen wurden und ob bei der erstmaligen Begutachtung des Gebäudes auch eine Dauerlösung in Betracht gezogen wurde. Sofern dies nicht geschehen ist, hätte eine solche nachgeholt werden müssen, was möglicherweise zu einer anderen Anforderungsprüfung und unter Umständen weiteren/neuen Auflagen geführt hätte. Überhaupt ist die Nichteinbeziehung der Stadt Arnstadt als betroffene Gemeinde in den Entscheidungskomplex fragwürdig. Die Belange der Stadt werden bei der dauerhaften Nutzungsänderung nicht berücksichtigt. Weiterhin ist fraglich, wir eine Landesbehörde mit einer Landesbehörde ohne Beteiligung der betroffenen Stadt eine die Stadt maßgebliche Entscheidung treffen kann. Hier erscheint die Transparenz der Entscheidung nicht gegeben bzw. die Überprüfbarkeit der Entscheidung mindestens durch die betroffene Kommune. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die einzelnen Kleinen Anfragen im Thüringer Landtag in der 6. Wahlperiode 6/3838, 6/3985, 6/4143, 6/4130 und 6/7802 mit ihren jeweiligen Antworten.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

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Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

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Verteilung der digitalen Mitzeichnungen