Vegane Ernährung in Justizvollzugsanstalten

Abgeschlossen
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  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Julia Wermke
    aus 07768 Kahla
  • veröffentlicht am 28.11.2016
  • 08.08.2017
    Abschlussbericht

    Die Petition ist am 28. November 2016 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von keinem Mitzeichner unterstützt. Damit ist das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum nicht erreicht worden.

     

    Der Petitionsausschuss hat eine Stellungnahme der Landesregierung zu dem Anliegen der Petentin eingeholt. Die entsprechenden Ausführungen des zuständigen Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

     

    Die Landesregierung hat gegenüber dem Petitionsausschuss darauf hingewiesen, dass vegane Kost nach den Bestimmungen der Thüringer Verwaltungsvorschrift für die Wirtschaftsverwaltungen der Justizvollzugseinrichtungen aufgrund der nicht auszuschließenden gesundheitlichen Risiken nicht gewährt werde. Nach Einschätzungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung berge die vegane Ernährung die Gefahr von unzureichender Versorgung mit bestimmten lebenswichtigen Mineralstoffen, insbesondere Vitamin B12 und Proteinen. Diese Ernährungsform stehe daher im Widerspruch zu § 63 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch, wonach Zusammensetzung und Nährwert der Anstaltsverpflegung den Anforderungen an eine gesunde Ernährung entsprechen und ärztlich überwacht werden.

     

    Der Petitionsausschuss hat sich der vorgenannten Auffassung der Landesregierung angeschlossen und daher davon abgesehen, eine entsprechende Empfehlung an die Landesregierung auszusprechen. Der Petitionsausschuss weist abschließend allerdings darauf hin, dass Gefangenen auf schriftlichen Antrag hin durchaus vegetarische Kost bereitgestellt werden kann.

     

    Da dem Anliegen der Petentin nicht entsprochen werden konnte, hat der Petitionsausschuss beschlossen, die Petition gemäß § 17 Nr. 9 Thüringer Petitionsgesetz abzuschließen.