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Verbesserung des tierärztlichen Notdienstsystems in Thüringen bei lebensbedrohlichen Notfällen

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  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Judith Hellmund
    aus 37351 Dingelstädt OT Bickenriede
  • veröffentlicht am 10.03.2026
  • noch 42 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Ziel der Petition ist die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden landesweiten Regelungen zum tierärztlichen Notdienst, insbesondere im Hinblick auf zeitkritische Notfälle, um eine flächendeckend sichere, medizinisch angemessene und zeitnahe Notfallversorgung für Tiere in Thüringen zu gewährleisten.

Aus konkreten tragischen Vorfällen sollten Lehren gezogen werden, um das tierärztliche Notdienstsystem in Thüringen so zu verbessern, dass vergleichbare Fälle künftig vermieden werden.


Welche Entscheidung wird beanstandet?

Beanstandet wird die bestehende organisatorische Entscheidung, wonach im tierärztlichen Notdienst in Thüringen auch bei eindeutig lebensbedrohlichen und zeitkritischen Notfällen regelmäßig eine vorherige Vorstellung bei der diensthabenden Tierärztin oder dem diensthabenden Tierarzt vorgesehen ist, bevor eine direkte Zuführung in eine geeignete Tierklinik erfolgt. Diese Regelung beziehungsweise deren praktische Anwendung kann dazu führen, dass medizinisch nicht gebotene Umwege und Zeitverzögerungen entstehen, obwohl eine unmittelbare klinische Versorgung erforderlich wäre.


Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Die beanstandete Entscheidung beruht auf den landesweiten Regelungen zum tierärztlichen Notdienst, die von der Landestierärztekammer Thüringen im Rahmen ihrer Satzungs- und Organisationskompetenz getroffen und umgesetzt werden. Die Landestierärztekammer unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des zuständigen Landesministeriums des Freistaats Thüringen.


Wie wird die Petition begründet?

Die Petition wird damit begründet, dass das derzeitige tierärztliche Notdienstsystem in Thüringen bei eindeutig lebensbedrohlichen und zeitkritischen Notfällen strukturell zu vermeidbaren Zeitverzögerungen führen kann. Medizinisch anerkannte Notfälle wie Magendrehungen, starke Blutungen, Vergiftung etc. erfordern eine unverzügliche Versorgung in einer entsprechend ausgestatteten Tierklinik, da hier Minuten über Leben und Tod entscheiden können. Die bestehenden organisatorischen Abläufe sehen jedoch vor, dass Tiere zunächst bei diensthabenden Tierärztinnen oder Tierärzten vorgestellt werden müssen, auch wenn diese selbst keine operative Notfallversorgung leisten können. Insbesondere im ländlichen Raum kann dies zu erheblichen Umwegen, Zeitverlusten von weit über 1 h und damit zu einer drastischen Verschlechterung der Überlebenschancen führen. Aus Sicht des Tierschutzes und der öffentlichen Notfallversorgung besteht daher ein konkreter Handlungsbedarf, die bestehenden Regelungen zu überprüfen und an medizinische Erfordernisse anzupassen.

Wenn Tiere bei lebensbedrohlichen Notfällen aufgrund organisatorischer Vorgaben über lange Strecken transportiert werden müssen und währenddessen unter erheblichen Schmerzen, Angst und Leid versterben, wirft dies ebenfalls erhebliche tierschutzrechtliche Fragen auf. Ein solches System läuft dem Grundgedanken des Tierschutzes, bei dem man bestrebt ist ihn permanent zu verbessern, zuwider, vermeidbares Leiden von Tieren zu verhindern, und darf aus Sicht des Gesetzgebers nicht hingenommen werden.



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