Die Petition wird damit begründet, dass das derzeitige tierärztliche Notdienstsystem in Thüringen bei eindeutig lebensbedrohlichen und zeitkritischen Notfällen strukturell zu vermeidbaren Zeitverzögerungen führen kann. Medizinisch anerkannte Notfälle wie Magendrehungen, starke Blutungen, Vergiftung etc. erfordern eine unverzügliche Versorgung in einer entsprechend ausgestatteten Tierklinik, da hier Minuten über Leben und Tod entscheiden können. Die bestehenden organisatorischen Abläufe sehen jedoch vor, dass Tiere zunächst bei diensthabenden Tierärztinnen oder Tierärzten vorgestellt werden müssen, auch wenn diese selbst keine operative Notfallversorgung leisten können. Insbesondere im ländlichen Raum kann dies zu erheblichen Umwegen, Zeitverlusten von weit über 1 h und damit zu einer drastischen Verschlechterung der Überlebenschancen führen. Aus Sicht des Tierschutzes und der öffentlichen Notfallversorgung besteht daher ein konkreter Handlungsbedarf, die bestehenden Regelungen zu überprüfen und an medizinische Erfordernisse anzupassen.
Wenn Tiere bei lebensbedrohlichen Notfällen aufgrund organisatorischer Vorgaben über lange Strecken transportiert werden müssen und währenddessen unter erheblichen Schmerzen, Angst und Leid versterben, wirft dies ebenfalls erhebliche tierschutzrechtliche Fragen auf. Ein solches System läuft dem Grundgedanken des Tierschutzes, bei dem man bestrebt ist ihn permanent zu verbessern, zuwider, vermeidbares Leiden von Tieren zu verhindern, und darf aus Sicht des Gesetzgebers nicht hingenommen werden.