Nach Angaben des Thüringer Bildungsministeriums entspricht ein erheblicher Teil der Schulen noch nicht dem angestrebten digitalen Ausstattungsstand. Medienberichte nennen rund 200 von etwa 860 Schulen, bei denen weiterhin Nachholbedarf besteht.
Unterschiede bei Internetanbindung, WLAN, technischer Ausstattung und digitalen Endgeräten können zu erheblich unterschiedlichen Lernbedingungen führen. Der Zugang zu zeitgemäßer digitaler Infrastruktur sollte jedoch nicht davon abhängen, in welcher Kommune oder Region eine Schule liegt.
Mit dem Digitalpakt II stehen Thüringen in den kommenden Jahren erhebliche Mittel für die weitere Digitalisierung der Schulen zur Verfügung. Diese Gelegenheit sollte genutzt werden, bestehende Unterschiede gezielt abzubauen und nicht lediglich einzelne Projekte zu finanzieren.
Ich bitte den Petitionsausschuss deshalb zu prüfen,
- ob landesweit verbindliche Mindeststandards für die digitale Ausstattung von Schulen eingeführt werden können,
- ob für Schulen mit besonderem Nachholbedarf ein konkreter Zeit- und Maßnahmenplan erstellt werden sollte,
- ob Fördermittel stärker nach dem tatsächlichen Ausstattungsdefizit verteilt werden können,
- ob regionale Unterschiede bei der Digitalisierung regelmäßig und transparent veröffentlicht werden sollten,
- und wie eine dauerhafte technische Administration und schnelle Störungsbehebung sichergestellt werden kann.
Digitale Ausstattung ist inzwischen Bestandteil moderner Bildungsinfrastruktur. Ziel sollte deshalb sein, dass alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen unabhängig von Wohnort und Schulträger verlässlich vergleichbare technische Lernbedingungen vorfinden.