Das mit der Petition in Bezug genommene Gesetzgebungsverfahren wurde vom Thüringer Landtag in der 158. Sitzung am 26. September 2019 abgeschlossen. Zur Vorbereitung des Beschlusses hatte der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zuvor ein umfassendes mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte auch das Bündnis für Wald und Wild e. V. die Möglichkeit, seine Standpunkte in die Debatte einzubringen.
Der Gesetzentwurf zum Thüringer Jagdgesetz wurde vom Landtag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten bei 70 abgegebenen Stimmen mit 39 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. Dabei wurde die mit der Petition gegebene Anregung, die Nilgans in das Thüringer Jagdrecht mit einer ausgedehnten Jagdzeit aufzunehmen, durch eine entsprechende Umsetzung in der Thüringer Jagdzeitenverordnung realisiert. Die übrigen Anregungen wurden im Wesentlichen nicht aufgegriffen.
Im Ergebnis der Beratung stellte der Petitionsausschuss vor diesem Hintergrund fest, dass dem vorgetragenen Anliegen jedenfalls teilweise abgeholfen werden konnte (§ 17 Nr. 3 Thüringer Petitionsgesetz). Darüber hinaus hat der Petitionsausschuss beschlossen, die Petition dem zuständigen Fachausschuss gem. § 17 Nr. 5 Thüringer Petitionsgesetz als Material zu überweisen. Damit ist gewährleistet, dass die geäußerten Standpunkte bei einer eventuellen Neubefassung mit der Thematik in der neuen Wahlperiode in die Beratungen mit einfließen können.