Verfassungskonforme Besoldung in Thüringen

Abgeschlossen
1646 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Olaf Becker
    aus 99438 Tonndorf
  • veröffentlicht am 18.03.2019
  • 30.12.2021
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Petition im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung am 26. November 2020 in seiner Sitzung am 21. Januar 2021 beraten. Der Ausschuss beschloss im Ergebnis der ausführlichen Diskussion, die Weiterbehandlung der Petition zu vertagen, zumal der angekündigte Gesetzentwurf seinerzeit noch nicht im Landtag eingebracht war.

     

    Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts“ (Drs. 7/3575) wurde am 23. Juni 2021 in den Landtag eingebracht und in der 52. Plenarsitzung am 2. Juli 2021 in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

     

    Der Petitionsausschuss beschloss daraufhin in seiner 19. Sitzung am 8. Juli 2021, die Petition dem Haushalts- und Finanzausschuss als Material zu überweisen und die Petition im Übrigen bis zum Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zu vertagen.

     

    Der v.g. Gesetzentwurf wurde in der 62. Plenarsitzung am 22. Oktober 2021 entsprechend der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Zweiter Beratung angenommen. Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 28 vom 30. November 2021 (S. 547 ff.) veröffentlicht und ist zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten.

     

    Damit erhöhen sich insbesondere die kinderbezogenen Bestandteile des Familienzuschlags, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2008. Eine Erhöhung der Grundgehaltssätze sieht das Gesetz hingegen nicht vor.

     

    Die entsprechenden Nachzahlungen wurden mit der Besoldung für Dezember 2021 am 30. November 2021 ausgezahlt. Nach den Informationen des Finanzministeriums belaufen sich die Nachzahlungen für 2020 und für 2021 auf ca. 100 Millionen Euro.

     

    Der Petitionsausschuss weist im Ergebnis seiner mehrfachen Beratungen darauf hin, dass sich der Thüringer Landtag in den Fachausschüssen und Plenarsitzungen intensiv mit der Thematik beschäftigt und gesetzliche Änderungen vorgenommen hat.

     

    Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition in seiner Sitzung am 16. November 2021 abgeschlossen.

     

  • 30.04.2019
    Zwischenbericht

    Der Petitionsausschuss hat am 26. November 2020 eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt. Das Protokoll zu der Anhörung ist auf der Internetseite des Thüringer Landtags einsehbar.

     

    parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/79652/11_sitzung_petitionsausschuss.pdf

     

     

    Die inhaltliche Beratung der Petition im Petitionsausschuss dauert noch an.