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Verlässliche medizinische Behandlungspflege für Kinder mit chronischen Erkrankungen während des Schulbesuchs

Schulkind mit Schulranzen und medizinischen Symbolen als Zeichen für die notwendige Versorgung.
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  • Gesundheit & Soziales
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Kristina Walther
    aus 07743 Jena
  • veröffentlicht am 21.09.2026
  • noch 42 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Ziel ist es, eine klare und verbindliche Regelung zu schaffen, damit Kinder mit Typ-1-Diabetes und anderen chronischen Erkrankungen während des Schulbesuchs die notwendige medizinische Behandlungspflege ohne Verzögerung erhalten. Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und anderen Leistungsträgern sollen beendet werden, damit Familien nicht gezwungen sind, ihre Ansprüche erst durch gerichtliche Verfahren durchzusetzen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Beanstandet wird die nicht erfolgte beziehungsweise verzögerte Übernahme der Kosten für die ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege während des Schulbesuchs durch die zuständige Krankenkasse. Statt die medizinische Versorgung sicherzustellen, wurde die Zuständigkeit auf die Eingliederungshilfe beziehungsweise andere Leistungsträger verwiesen.

Durch diese ungeklärte Zuständigkeit besteht für Kinder mit Typ-1-Diabetes die Gefahr einer Versorgungslücke während des Schulalltags. Die notwendige medizinische Unterstützung kann dadurch nicht zuverlässig gewährleistet werden.

Wie wird die Petition begründet?

Kinder mit Typ-1-Diabetes benötigen auch während des Schulbesuchs eine sichere medizinische Versorgung. Die Erkrankung erfordert eine kontinuierliche Überwachung und gegebenenfalls sofortige medizinische Maßnahmen, um gefährliche Situationen wie schwere Unter- oder Überzuckerungen zu verhindern.

Die dafür erforderlichen Maßnahmen, wie die Kontrolle von Glukosewerten, die Unterstützung bei der Insulinversorgung und das Erkennen sowie die Behandlung von Notfallsituationen, sind medizinische Leistungen und gehören zur Behandlungspflege.

In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu Problemen bei der Kostenübernahme. Gesetzliche Krankenkassen verweisen Familien teilweise an die Eingliederungshilfe oder andere Stellen, obwohl diese nicht für medizinische Behandlungspflege zuständig sind. Durch diese ungeklärten Zuständigkeiten entstehen Verzögerungen, Unsicherheit und erhebliche Belastungen für betroffene Familien.

Es kann nicht sein, dass Eltern erst gerichtliche Schritte einleiten müssen, damit ihr Kind sicher am Schulunterricht teilnehmen kann. Die Verantwortung für die Klärung der Zuständigkeiten darf nicht auf die Familien übertragen werden.

Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass in Thüringen klare und verlässliche Abläufe geschaffen werden. Kinder mit chronischen Erkrankungen müssen unabhängig vom Wohnort und ohne langwierige Streitigkeiten zwischen Leistungsträgern die notwendige medizinische Versorgung während des Schulbesuchs erhalten.

Das Recht auf Bildung und das Recht auf eine notwendige medizinische Versorgung müssen miteinander vereinbar sein und dürfen nicht durch ungeklärte Zuständigkeiten gefährdet werden.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Nein, die Petition richtet sich nicht unmittelbar auf die Änderung eines Gesetzes. Ziel ist vielmehr eine klare und verbindliche Umsetzung der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Zuständigkeit für medizinische Behandlungspflege.

Sollte eine gesetzliche Klarstellung erforderlich sein, wird angeregt, die Regelungen so zu ergänzen, dass eindeutig festgelegt ist, dass ärztlich verordnete medizinische Behandlungspflege während des Schulbesuchs von Kindern mit chronischen Erkrankungen nicht durch Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Leistungsträgern verzögert oder verweigert werden darf.

Eine solche Klarstellung ist notwendig, damit betroffene Familien nicht gezwungen sind, gerichtliche Verfahren einzuleiten, um die medizinische Versorgung ihres Kindes sicherzustellen. Kinder mit chronischen Erkrankungen müssen ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können, ohne dass ihre gesundheitliche Versorgung von ungeklärten Zuständigkeiten abhängt.

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