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Verpflichtendes veganes Wahlangebot in der Gemeinschaftsverpflegung öffentlicher Einrichtungen

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  • Gesundheit & Soziales
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Nadine Hieß
    aus 65185 Wiesbaden
  • veröffentlicht am 10.09.2026
  • noch 41 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Verpflichtendes veganes Wahlangebot in der Gemeinschaftsverpflegung öffentlicher Einrichtungen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wende ich mich gemäß Artikel 17 Grundgesetz mit folgender Bitte an den Landtag:

Der Landtag möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern,

1. einen Gesetzentwurf vorzulegen und/oder geeignete förder- und verwaltungspolitische Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel, dass in allen öffentlich verantworteten Gemeinschaftsverpflegungen - insbesondere in Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulmensen, Behördenkantinen und anderen öffentlichen Einrichtungen - mindestens eine vollwertige vegane Mahlzeit als tägliche Wahloption verpflichtend angeboten wird, und 

2. auf eine Umsetzung hinzuwirken, die sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur gesunden und nachhaltigen Ernährung orientiert, insbesondere an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Der Landtag soll einen Gesetzentwurf erarbeiten.

Wie wird die Petition begründet?

Gleichberechtigte Teilhabe und Diskriminierungsfreiheit.

Der EGMR hat in G.K. und A.S. gegen die Schweiz (Urt. v. 16.07.2026, Beschwerde-Nr. 55299/20 und 31515/22) erstmals anerkannt, dass ein auf ernsthaften und kohärenten ethischen Überzeugungen beruhender Veganismus in den Schutzbereich der Gedanken- und Gewissensfreiheit nach Art. 9 EMRK fallen kann.

Der Veganismus wird von vielen Menschen als ethische Weltanschauung gelebt. Eine Gemeinschaftsverpflegung, die nur Mischkost oder allenfalls vegetarische Angebote vorsieht, erschwert diesen Personen - einschließlich Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kitas - die gleichberechtigte Teilnahme an der Verpflichtung und kann faktisch zu Ausgrenzung führen.

Ein verpflichtendes veganes Wahlangebot würde keine Person in ihren Ernährungsgewohnheiten beschränken, da weiterhin auch nicht vegane Optionen bestehen können.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Der Landtag soll einen Gesetzentwurf erarbeiten.

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