Vorwürfe/Fall aus dem Schwarzbuch 2016 -Fall aus dem Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler 2016- Gemeinde erlebt teuren Reinfall mit eigenem Gasthaus

Abgeschlossen
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  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jan-Erik Hansen
    aus 15806 Dabendorf
  • veröffentlicht am 28.11.2016
  • 24.10.2018
    Abschlussbericht

    Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung teilte das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales dem Petitionsausschuss mit, in den Jahren 2002 bis 2007 habe sich die Gemeinde Kammerforst im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung für die Planung und Errichtung einer auf ihrer Gemarkung gelegenen, ca. 3 km von der Ortslage entfernten, Wandergaststätte mit Einliegerwohnung entschieden. Mit dem Objekt, für das der Thüringer Hotel- und Gaststättenverband ein Wirtschaftlichkeitsgutachten erstellt hatte, habe die Gemeinde beabsichtigt, den Tourismus in der Hainichregion zu beleben.

     

    Die Baukosten in Höhe von rund 830.000,- Euro habe die Gemeinde überwiegend aus vorhandenen Eigenmitteln aufgebracht. Für einen Teilbetrag über 200.000,- Euro habe die Gemeinde einen rechtsaufsichtlich genehmigten Kredit aufgenommen. Neben dem Bau der Gaststätte seien mit der vorgenannten Summe auch die Außenanlagen hergestellt und eine Kläranlage errichtet worden. Darüber hinaus sei auch ein Teilbereich der Zuwegung hergestellt worden.

     

    Die finanzielle Situation der Gemeinde sei in diesem Zeitraum so ausgeglichen gewesen, dass sie über Rücklagen verfügt habe. Daher habe für die Rechtsaufsichtsbehörde keine Veranlassung bestanden, der Aufnahme des von der Gemeinde beabsichtigten Kredits die rechtsaufsichtliche Genehmigung zu versagen. Auch habe die Rechtsaufsichtsbehörde keine Veranlassung gesehen, die von der Gemeinde im Rahmen ihrer Selbstverwaltung getroffene grundsätzliche Entscheidung zur Errichtung der Gaststätte rechtsaufsichtlich in Frage zu stellen.

    Vermeintliche Risiken bei der Errichtung und der Betreibung der Gaststätte seien offenbar von der Gemeinde nicht mit der letzten Konsequenz ins Auge gefasst worden; sie seien aber auch nicht zwingend zu erwarten gewesen.

     

    Das von der Gemeinde errichtete Objekt sei ab dem 1. September 2007 zum Zwecke des Betriebs einer Waldgaststätte vermietet worden. Auch nach der Fertigstellung seien weitere bauliche Investitionen seitens der Gemeinde erfolgt. Außerdem habe die Gemeinde zum 1. Januar 2012 vom Pächter die vorhandene Betriebs- und Geschäftsausstattung zum Kaufpreis von ca. 113.000,- Euro erworben. Der Pächter habe zum 1. November 2013 den laufenden Vertrag gekündigt. Ein daraufhin anhängiger Rechtsstreit sei mit einem Vergleich abgeschlossen worden, in dem u.a. festgehalten worden sei, dass das Pachtverhältnis zum 31. Dezember 2013 endete. Daher habe die Gaststätte ab dem 1. Januar 2014 leer gestanden. Gleichwohl habe die Gemeinde die anfallenden Nebenkosten (z.B. Energie, Wartung) sowie Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Kredit tragen müssen. Für die Jahre 2014 bis 2016 hätten sich diese Kosten auf ca. 30.700,- Euro belaufen.

     

    Bereits 2012 habe die überörtliche Prüfung im Rahmen eines Prüfverfahrens darauf hingewiesen, dass die Einnahmen der Gemeinde aus dem Objekt so weit unterhalb des Aufwandes lagen, dass die gemeindliche Leistungsfähigkeit auf Dauer reduziert werde und die Möglichkeit der zukünftigen Teilnahme an Förderprogrammen in Folge des Fehlens von Komplementärmitteln erheblich eingeschränkt sei. Der Gemeinde sei empfohlen worden, unter kritischer Betrachtung der Kosten und der künftigen Entwicklung zu prüfen, ob nicht eine Privatisierung oder eine Übertragung in eine kommunale Gesellschaft bessere Alternativen darstellen würden. Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Kammerforst für das Haushaltsjahr 2010 habe sich die örtliche Rechnungsprüfung diesen Empfehlungen angeschlossen. In Absprache mit der Kommunalaufsicht habe die Gemeinde die Veräußerung des Objekts in das Haushaltssicherungskonzept gemäß § 53 a Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) aufgenommen.

     

    Nach dem Ende des Pachtvertrags zum 31. Dezember 2013 habe die Gemeinde versucht, das Objekt zu verkaufen. Zu diesem Zweck habe sie die Gaststätte dreimal öffentlich zum Kauf ausgeschrieben. Das von der Gemeinde 2013 eingeholte Verkehrswertgutachten habe einen Verkehrswert (Marktwert) in Höhe von 310.000,- Euro ausgewiesen. Keine der Ausschreibungen habe zu einem Kaufabschluss geführt. Auch die Bemühungen der Gemeinde um eine neue Verpachtung seien erfolglos geblieben.

     

    Zuletzt habe die Gemeinde das Objekt über die Sächsische Grundstücksauktion AG zum Mindestangebotspreis von 200.000,- Euro zur Versteigerung angeboten. Im Rahmen einer Versteigerung sei es zum Preis von 215.000,- Euro ersteigert worden.

     

    Bei der abschließenden Beratung der Petition musste der Petitionsausschuss konstatieren, dass der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt tatsächlich ein Negativbeispiel im Bereich kommunaler Investitionsvorhaben darstellt. Die Gemeinde Kammerforst war seinerzeit auch aufgrund eingeholter Gutachten davon ausgegangen, dass sich die geplante Gaststätte trägt. Auch vor dem Hintergrund seinerzeit vorhandener erheblicher Eigenmittel wurde das Investitionsvorhaben in Angriff genommen. Im Nachhinein lässt sich leider konstatieren, dass der Investition eine Fehleinschätzung zugrunde lag, die sich letzten Endes negativ auf die Finanzausstattung der Gemeinde ausgewirkt hat. Der Petitionsausschuss kann daher nur an alle kommunalen Verantwortlichen appellieren, Investitionsvorhaben detailliert durchzuplanen und auch Folgekosten sowie betriebswirtschaftliche Risiken in entsprechende Abwägungsentscheidungen mit einzubeziehen.

     

  • 13.02.2017
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 28. November 2016 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition lediglich von einem Mitzeichner unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht worden ist, wird keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.