Vorwürfe und Sachverhalte des Buches –„Die öffentliche Verschwendung“-Ausgabe 2018

Abgeschlossen
3 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jan-Erik Hansen
    aus 15806 Dabendorf
  • veröffentlicht am 26.11.2018
  • 03.04.2019
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Landesregierung um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt gebeten. Für die Landesregierung hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) dem Petitionsausschuss aufgrund einer Stellungnahmen der Stadt Saalfeld und der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt wie folgt berichtet:

     

    Der Bürgermeister weise darauf hin, dass die Baumaßnahmen an der Orangerie mit Außenanlagen in einem Investitionsumfang von 1,451 Mio. Euro durch Bund und den Freistaat Thüringen zu 80 v.H. gefördert würden. Dabei seien die Partner vollumfänglich über den Baufortschritt und die Kostensteigerungen informiert worden.

     

    Die kritisierten Kostensteigerungen seien auf den erhöhten Sanierungsbedarf des historischen Bauwerks zurückzuführen. So sei erst während der Arbeiten die Dachkonstruktion in schlechterem Zustand vorgefunden worden als geplant. Im Zuge der Bauarbeiten hätten die Baufachleute darüber hinaus die Statik als nicht mehr funktionsfähig bewertet. So hätten sie hochgradige Schädigungen im Bereich der Gründung, des Mauerwerks, der Fachwerkwände, der Holzbalkendecke und des Dachstuhls zur Kenntnis nehmen müssen. Zum Zeitpunkt der Kostenschätzung sei noch nicht feststellbar gewesen, dass das Gebäude einsturzgefährdet gewesen sei.

     

    Der Bürgermeister sehe die Saalfelder Orangerie als eine der bedeutendsten Denkmale ihrer Art in Thüringen an, zumal es überhaupt nur noch 30 Orangerien in Thüringen gebe, die als solche erkennbar seien. Zudem sei sie noch vor der Orangerie des Weimarer Schlosses Belvedere errichtet worden und besitze daher eine hohe Authentizität. Auch das Landesamt für Denkmalpflege habe sich positiv über das Ergebnis der Sanierung öffentlich geäußert.

     

    Als eine Verschwendung von Haushaltsmitteln sei die kommunale Entscheidung nicht anzusehen, da für dieses Kleinod eine auf Dauer angelegte nachhaltige Nutzung für die Kinder- und Jugendarbeit gefunden worden sei.

     

    Im Ergebnis der Beratung waren die Ausführungen des TMIK für den Petitionsausschuss nachvollziehbar. Er geht davon aus, dass mit den Erläuterungen der Landesregierung eine umfassende und abschließende Klärung des Vorwurfs der Steuerverschwendung herbeigeführt werden konnte. Er beschloss daher, die Petition mit diesen Auskünften nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.

     

     

  • 12.03.2019
    Zwischenbericht

    Die Petition wurde am 26. November 2018 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Während der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist wurde das Anliegen von drei Mitzeichnern unterstützt. Damit war das gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für die Durchführung einer Öffentlichen Anhörung vorgegebene Quorum von 1.500 elektronischen Mitzeichnungen nicht erreicht. Der Petitionsausschuss hat den Petenten daher zu der Petition nicht öffentlich angehört.