Wahlberechtigung bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren

Abgeschlossen
85 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Daniel Gross
    aus 99510 Apolda
  • veröffentlicht am 16.07.2024

Welches Ziel hat die Petition?

Das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre herabsetzen.

Wie wird die Petition begründet?

10 von 16 Bundesländer in Deutschland erlauben bereits die Wahlbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ab 16 Jahren. Auch Thüringen sollte den Schritt wagen, das Alter, dass zur Teilnahme zur aktiven Teilnahme an Kommunalwahlen erforderlich ist auf 16 Jahre abzusenken. Deutschlandweit wird häufig in den Medien kommuniziert, dass die Politikverdrossenheit von Jugendlichen zunimmt. Die aktive Beteiligung von Jugendlichen durch die Genehmigung der Teilnahme an Kommunalwahlen kann ein Schritt sein, dieser Verdrossenheit entgegenzuwirken und die Jugendlichen in politische Entscheidungsprozesse zu integrieren. Die Übertragung dieser Verantwortung kann dazu führen, dass sich Jugendliche stärker einbringen und aktiv gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Das Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) müsste in §1 geändert werden: Alte Fassung: 1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, [...] Neue Fassung: 1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl 1. das 16. Lebensjahr vollendet haben, [...] sowie in weiteren Nennungen. Im Rahmen der oben beschriebenen Begründung, wären die Änderungen des Thüringerkommunalwahlgesetzes die logische Folge.

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