Ihre Petition wurde am 28. Oktober 2019 auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht. Die Petition konnte dort 388 Mitzeichnungen verzeichnen. Weiterhin wurden 5.142 Mitzeichnungen auf Unterschriftslisten vorgelegt.
Gemeinsam mit dem fachlich zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (AfILF) hat der Petitionsausschuss eine umfangreiche und sehr informative Anhörung mehrerer Bürgerinitiativen zu der Thematik durchgeführt. In diesem Rahmen hatte auch die Petentin und ihre Mitstreiter die Gelegenheit, ihre Forderung und deren Begründung im Landtag zu vertreten.
Im Ergebnis hat der Thüringer Landtag schließlich in seiner 31. Plenarsitzung am 18. Dezember 2021 auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktionen der FDP und der CDU beschlossen, in § 10 Abs. 1 S. 2 n. F. ThürWaldG Folgendes zu regeln: „Eine Änderung der Nutzungsart zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.“
Bei der abschließenden Beratung der Petition stellte der Petitionsausschuss daher fest, dass dem mit der Petition vorgetragenen Anliegen entsprochen werden konnte.