Widerspruch und Petition der Bürgerinitiative Beinerstadt und Umgebung gegen den Bau von Windkraftanlagen in der Gemarkung Beinerstadt/ Beinerstädter Höhe W11

Abgeschlossen
302 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Anette Werner
    aus 98660 Themar
  • veröffentlicht am 25.05.2021
  • 02.10.2024
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 02.10.2024
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Landesregierung in die Bearbeitung der Petition einbezogen und um eine Stellungnahme gebeten. In seiner Stellungnahme wies das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) unter anderem darauf hin, dass die Berücksichtigung der im Regionalplan von 2012 festgelegten Windvorranggebiete im Genehmigungsverfahren nicht zu beanstanden sei, da dieser rechtskräftig sei und der Prozess der Änderung des Regionalplans Südwestthüringen noch nicht abgeschlossen sei und abweichende Inhalte des vorliegenden Entwurfs von 2018 noch nicht rechtsverbindlich seien, zumal und noch völlig offen sei, welche Festlegungen zu Windvorranggebieten er im Ergebnis enthalten werde. Die im Dezember 2020 beschlossene Änderung des Thüringer Waldgesetzes, mit der der Nutzungsänderungen von Wald für Windkraft ausgeschlossen wurde, habe keine Auswirkungen auf die im aktuellen Regionalplan Südwestthüringen ausgewiesenen Vorranggebiete Windenergie, da sie sämtlich nicht im Wald lägen.

    Der Petitionsausschuss führte zu der Petition am 3. März 2022 eine öffentliche Anhörung durch. Er ersuchte den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz (AfUEN) und den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (AfILF) als zuständige Fachausschüsse um Mitberatung der Petition und zog sie zu der öffentlichen Anhörung hinzu.

    Im Rahmen der abschließenden Beratung der Petition teilte die Landesregierung mit, dass die Errichtung von drei Windenergieanlagen durch das Landratsamt des Landkreises Hildburghausen genehmigt worden sei. Der Bescheid enthalte umfangreiche Nebenbestimmungen zu den Themen „Abschaltzeiten“, „Schallverhalten“ und „Artenschutz“. Im Verfahren zur Erteilung der Genehmigung sei das gemeindliche Einvernehmen durch das Landratsamt ersetzt worden. Gegen die Genehmigung seien mehrere Widersprüche erhoben worden, über die noch nicht entschieden sei.

    Im Ergebnis der Beratung hat der Petitionsausschuss sich den Ausführungen der Landes-regierung in der Stellungnahme des TMIL und im weiteren Petitionsverfahren angeschlossen. Die nunmehr erteilten Genehmigungen sind danach rechtlich nicht zu beanstanden. Sofern die Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich der baurechtlichen Vorgaben und der Fest-setzungen im geltenden Regionalplan erfüllt sind, hat der Antragsteller einen Anspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung. Eine endgültige Klärung der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigungen wird im Rahmen der anhängigen Widerspruchsverfahren erfolgen; dem kann der Petitionsausschuss nicht vorgreifen.

    Deshalb beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit diesen Informationen gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.

  • 10.08.2021
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 25. Mai 2021 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 306 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss Unterschriften von weiteren Unterstützern vor.

     

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 25. Sitzung am 20. Januar 2022 beschlossen, eine öffentliche Anhörung der Petentin durchzuführen.

     

    Die Anhörung wird am 3. März 2022 um 17:30 Uhr im Landtag stattfinden.

     

    Nach derzeitiger Planung ist beabsichtigt, die Anhörung als Video-Livestream auf der Homepage des Landtags unter www.thueringer-landtag.de im Internet zu übertragen. Ob es möglich sein wird, die Anhörung direkt von der Besuchertribüne des Landtags aus zu verfolgen, kann zurzeit noch nicht eingeschätzt werden.