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Wiedereröffnung des Krankenhaus Neuhaus am Rennweg

Abgeschlossen
10 Mitzeichnungen
  • Gesundheit & Soziales
  • Südthüringen
  • eingereicht von Mike Scheler
    aus 98724 Neuhaus am Rennweg
  • veröffentlicht am 17.02.2025
  • 04.11.2025
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 30.10.2025
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Danach ist für den fachrechtlichen Hintergrund festzuhalten, dass durch den Thüringer Krankenhausplan und die diesen umsetzenden Feststellungsbescheide einem Krankenhausträger Versorgungsaufträge zugewiesen werden. Die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan erfolgt durch Feststellungsbescheid an den Krankenhausträger. Die Krankenhausträger stellen hierzu vorab entsprechende Anträge an das für die Krankenhausplanung zuständige Ministerium. Der Krankenhausplan soll in angemessenen Zeiträumen, spätestens jedoch nach sechs Jahren, fortgeschrieben und danach veröffentlicht werden. Das TMSGAF verweist hinsichtlich weiterer Einzelheiten auf die Bestimmungen der §§ 4 ff. Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG). 

    Für den Fall, dass ein Krankenhausträger innerhalb der Laufzeit eines Krankenhausplans die Erfüllung des zugewiesenen Versorgungsauftrags nicht mehr sicherstellen kann oder dies für den Krankenhausträger absehbar ist, ist das für das Krankenhauswesen zuständige Ministerium unverzüglich darüber zu unterrichten. Dies gilt auch, wenn der Krankenhausträger die zur Erfüllung des im Krankenhausplan ausgewiesenen Versorgungsauftrags notwendigen oder geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. 

    Das bedeutet, dass lediglich eine Unterrichtungspflicht besteht. Dagegen besteht weder ein Antragerfordernis des Krankenhausträgers noch eine rechtsverbindliche Möglichkeit des zuständigen Ministeriums, die Schließung eines Krankenhausstandorts durch den Krankenhausträger von einer Zustimmung/Genehmigung des Ministeriums abhängig zu machen. Dies gilt unabhängig von den Gründen des Krankenhausträgers zur Einstellung des Versorgungsauftrags. 

    Zum konkreten Sachverhalt der Petition verweist die Landesregierung auch auf die Antwort des TMSGAF vom 24. März 2025 zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Berger (AfD) Drucksache 8/734. Diese kann auf der Internetseite des Thüringer Landtags eingesehen werden.

    Des Weiteren stellt die Landesregierung fest, dass die Geschäftsführung des noch unter dem REGIOMED-Konzern firmierenden Klinikums in Sonneberg/Neuhaus am Rennweg das TMSGAF mit Schreiben vom 15. Oktober 2024 unterrichtet hat, dass Planungen für die schrittweise Umwandlung des Krankenhausstandorts in Neuhaus am Rennweg in ein Ambulantes Gesundheitszentrum aufgenommen werden. Begründet wurde dies mit der fehlenden Leistungsfähigkeit und dem unwirtschaftlichen Betrieb des Standorts als stationärer Versorger. Seitens des Krankenhausträgers sei es beabsichtigt gewesen, den Standort Neuhaus am Rennweg aus dem Krankenhausplan des Freistaats Thüringen zum nächstmöglichen Zeitpunkt herauszunehmen. 

    Das TMSGAF hat mit Datum vom 24. Oktober 2024 um Vorlage des Umwandlungskonzepts einschließlich eines Zeitplans sowie einen zeitnahen Austauschtermin gebeten. 

    Im Zuge der zum 1. November 2024 erfolgten Übernahme des Krankenhauses durch den Landkreis Sonneberg wurden mit einer Presseinformation des Landkreises Sonneberg vom 30. Oktober 2024 Informationen zur geplanten Umwandlung des Krankenhauses Neuhaus am Rennweg öffentlich bekannt gegeben. 

    Im Weiteren fand am 20. November 2024 vor Ort im Krankenhaus Sonneberg ein Gespräch zwischen Vertreterinnen und Vertretern des TMSGAF und der neuen Geschäftsführung des Krankenhauses statt. An diesem Gespräch nahm auch ein Vertreter des Landkreises Sonneberg teil. Im Rahmen des Gesprächs wurde die Sachlage - einschließlich voraussichtlicher Folgen für die stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in der Region - erörtert und seitens des TMSGAF auf Erfordernisse und sonstige Auswirkungen im Falle der Schließung des Standorts Neuhaus am Rennweg hingewiesen. 

    Die Krankenhausplanungsbehörde hat auch zur Frage der Notfallversorgung den Krankenhausträger auf die Verpflichtung gemäß § 18 Thüringer Krankenhausgesetz hingewiesen. Die Geschäftsführung des REGIOMED-Konzerns hat im Antrag auf Herausnahme des Krankenhauses Neuhaus aus dem Thüringer Krankenhausplan mitgeteilt, dass das Krankenhaus Sonneberg in der Lage ist, künftig das in der Region Neuhaus am Rennweg anfallende Notfallgeschehen mit abzudecken und mit versorgen zu können. Bereits in der Vergangenheit seien schwere Notfälle nicht am Krankenhausstandort Neuhaus am Rennweg behandelt, sondern in umliegende Krankenhäuser eingeliefert worden. Insofern werde hierzu derzeit keine Verschlechterung der Situation erwartet.

    Ohne weitere inhaltliche Vorabstimmung mit dem TMSGAF wurde die Schließung des Krankenhausstandorts Neuhaus am Rennweg sodann zum 6. Dezember 2024 durch den Krankenhausträger aus wirtschaftlichen Gründen vollzogen und über mediale Berichterstattung kommuniziert. 

    Im Ergebnis der Prüfung der Petition wurde keine Möglichkeit gesehen, dem Anliegen der Petition abzuhelfen, da die Entscheidung des Krankenhausträgers unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben durch die oberste Landesverwaltung nicht beeinflusst oder abgeändert werden kann. Der Petitionsausschuss hat die Petition gemäß § 17 Nr. 9 Thüringer Petitionsgesetz abgeschlossen.

     

  • 29.04.2025
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 17.02.2025 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. Im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition insgesamt von 10 Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung notwendige Quorum nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 01.04.2025
    Statusänderung zu In Beratung
  • 17.02.2025
    Statusänderung zu Mitzeichnen