Durch den geplanten Bau weiterer Windindustrieanlagen in den Vorranggebieten im Gebiet der Stadt Tanna wird in erheblichem Maße die Lebensqualität und Gesundheit der Bürger beeinträchtigt. Eine Verschandelung des Landschaftsbildes, Naturzerstörung, Tötung tausender Vögel, Insekten, Fledermäuse, die Wertminderung von Immobilien, gesundheitliche Schäden durch Infraschall, elektromagnetische Felder, Abrieb von PFAS sowie beklemmende Blickverhältnisse sind zu befürchten. Die Stadt Tanna hat mit 13 Windindustrieanlagen in der Gemarkung Schilbach bereits einen erheblichen Anteil am sogenannten Bedarfsziel geleistet. Die aktuelle Planung weist inkonsistente Bewertungen der Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Biologische Vielfalt, Natura-2000-Gebieten, Biotopen und des Kulturerbes auf. So befinden sich die Teile der geplanten Anlagen in Sichtachse der Schleizer Bergkirche, welche ein Kulturerbestandort von internationaler Bedeutung mit weitreichender Raumwirkung ist. Das Windvorranggebiet W-27 befindet sich nur 570 Meter von Wohngebäuden im Außenbereich und nur fünf Kilometer von einem ausgewiesenen Windvorranggebiet im benachbarten Sachsen. Hierdurch entsteht eine erhebliche Überlastung dieses Teilraumes. Der Ausbau der Windindustrie im Gebiet der Stadt Tanna muss zum Erhalt des Lebensraumes für Mensch, Tier und Pflanzenwelt, vordergründig in der Verantwortung gegenüber kommenden Generationen, gestoppt werden.