Windräder Stürzlieder Berg

Abgeschlossen
216 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Falko Degenhardt
    aus 37318 Hohengandern
  • veröffentlicht am 28.10.2019
  • 15.01.2021
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde antragsgemäß auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Im 6-wöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition von 215 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Darüber hinaus liegen auf Unterschriftenlisten 28 weitere Unterstützerunterschriften vor. Das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen wurde damit nicht erfüllt, so dass der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen hat.

     

    Der Petitionsausschuss hat zur Klärung des Sachverhaltes eine Stellungnahme der Thüringer Landesregierung eingeholt. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) teilte daraufhin mit, aktuell laufe ein Antragsverfahren für die Errichtung einer Windenergieanlage am Standort Stürzlieder Berg im Vorranggebiet Windenergie ESW 07 des Regionalplans Nordhessen. Mit Bezug auf die betroffene Burg Hanstein wurde mitgeteilt, dass seitens der Landesregierung bereits eine gegenüber dem Vorranggebiet Windenergie ESW 07 kritische Stellungnahme im Zuge der Beteiligung zum ergänzenden Verfahren zum Teilregionalplan Energie Nordhessen erfolgt sei. Das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie habe sich in seiner Stellungnahme vom 19. August 2019 ablehnend zum Antragsverfahren für die geplante Windenergieanlage am Standort Stürzlieder Berg geäußert. Zudem habe sich Herr Ministerpräsident mit einem Schreiben vom 9. Oktober 2019 an den Hessischen Ministerpräsidenten gewandt und um eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Burg Hanstein gebeten. Weiterhin könnten von dem Vorhaben das nationale Naturmonument „Grünes Band“ sowie die Natura 2000-Gebiete „Werra- und Wehretal“, „Werrabergland südwestlich Uder“ sowie der Naturpark „Eichsfeld-Hainich-Werratal“ betroffen sein. Das Regierungspräsidium Kassel habe zur Frage der FFH-Verträglichkeit des Vorranggebietes Windenergie ESW 07 im Umweltbericht erklärt, dass „die Fachbehörde zu der Voreinschätzung kam, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der benachbarten oder angrenzenden Schutzgebiete nach gegenwärtigem Kenntnisstand zu erwarten ist, gleichwohl eine FFH-Verträglichkeitsprüfung auf der nachfolgenden Genehmigungsebene in der Regel durchzuführen sein wird.“ Die Landesregierung sehe diese Einschätzung kritisch. Eine gutachterliche FFH-Verträglichkeitsprüfung sollte vielmehr bereits auf Ebene der Regionalplanerstellung erfolgen. Jedoch sei es an dieser Stelle dem Willen des Plangebers überlassen, wann er eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für angemessen halte.

     

    Bei dem Einweiler „Almas Ruh“ handele es sich um ein in den 1920er Jahren errichtetes Gartenhäuschen, welches zu DDR-Zeiten als Wachposten des Ministeriums für Staatssicherheit genutzt worden sei und sich aktuell wieder in Privatbesitz befinde. Die Entfernung von nur ca. 250 m zum Vorranggebiet Windenergie ESW 07 sei in diesem Fall nicht maßgeblich, da für das Flurstück beim zuständigen Bauaufsichtsamt des Landkreises Eichsfeld kein Antrag auf Baugenehmigung vorliege. Aufgrund der Lage im Außenbereich sei zudem eine Wohnnutzung bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Die Bedenken des Petenten in Bezug auf den Einweiler „Almas Ruh“ würden somit nicht geteilt.

     

    Der Teilregionalplan Energie Nordhessen sei seit dem 26. Juni 2017 in Kraft. Im Zeitraum vom 19. August bis zum 18. September 2019 sei eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erfolgt. Die Möglichkeit zur Stellungnahme habe bis zum 2. Oktober 2019 bestanden. In diesem Zeitraum hätten auch die potenziell betroffenen Gemeinden Hohengandern und Bornhagen die Möglichkeit gehabt, sich in das Verfahren einzubringen.

     

    Aktuell laufe ein Antragsverfahren für eine Windenergieanlage im Vorranggebiet Windenergie ESW 07. Eine Genehmigung sei bisher nicht erfolgt. Für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sei das Regierungspräsidium Kassel zuständig. Das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie sei durch das Regierungspräsidium beteiligt worden und habe hierzu eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Im Zeitpunkt der Stellungnahme der Landesregierung stand eine Entscheidung des Regierungspräsidiums Kassel noch aus.

     

    Im Zuge der finalen Beratung der Petition in der 9. Sitzung ließ sich der Petitionsausschuss von den anwesenden Vertretern des TMIL noch einmal eine aktuelle Einschätzung geben. Von dort aus wurde zunächst noch einmal deutlich gemacht, dass es sich um ein hessisches Planungsverfahren handele. Die Burg Hanstein sei im Landesentwicklungsprogramm als besonderer Kulturerbestandort definiert und die Thüringer Planungsgemeinschaften seien beauftragt worden, im Sinne eines besonderen Umgebungsschutzes zu agieren. Dieses Instrument des besonderen Umgebungsschutzes sei allerdings eine Besonderheit der Thüringer Landesplanung und in Hessen nicht bekannt. Das Vorranggebiet in Hessen liege etwa 1,3 bis 1,9 Kilometer von der Burg Haustein entfernt. Die Landesregierung habe insofern im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hinsichtlich des für das Projekt maßgeblichen Regionalplans entsprechend negative Stellungnahmen abgegeben. Eine finale Entscheidung werde gleichwohl in Hessen getroffen.

     

    Vor diesem Hintergrund konstatierte der Petitionsausschuss, dass das mit der Petition kritisierte Projekt aus Gründen des Denkmalschutzes auch seitens der Thüringer Landesregierung kritisch gesehen wird. Entsprechende Bedenken wurden gegenüber den zuständigen hessischen Behörden vorgetragen. Eine darüber hinaus gehende Einflussnahme auf das hessische Genehmigungsverfahren ist dagegen leider von Thüringen aus nicht möglich.