WIR SAGEN NEIN ZU WINDKRAFT IM KLEINEN THÜRINGER WALD

Abgeschlossen
975 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Denise Heimrich
    aus 98553 Schleusingen
  • veröffentlicht am 27.05.2019
  • 12.08.2021
    Abschlussbericht

    Ihre Petition wurde auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht. Die Petition konnte dort 975 Mitzeichnungen verzeichnen. Weiterhin wurden 5.784 Mitzeichnungen auf Unterschriftslisten vorgelegt. Aufgrund des damit dokumentierten erheblichen öffentlichen Interesses in der Angelegenheit, hat der Petitionsausschuss beschlossen, die Petentin und ihre Unterstützer zu der Thematik öffentlich anzuhören.

     

    Den Petitionsausschuss haben in der Angelegenheit eine Reihe von Petitionen mit ähnlicher Zielrichtung erreicht. Vor diesem Hintergrund hat er gemeinsam mit dem fachlich zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (AfILF) eine umfangreiche und sehr informative Anhörung mehrerer Bürgerinitiativen zu der Thematik durchgeführt.

     

    Im Ergebnis hat der Thüringer Landtag schließlich in seiner 31. Plenarsitzung am 18. Dezember 2021 auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktionen der FDP und der CDU beschlossen, in § 10 Abs. 1 S. 2 n. F. ThürWaldG Folgendes zu regeln: „Eine Änderung der Nutzungsart zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.“ Mit der dargestellten Gesetzesänderung ist es den Regionalen Planungsgemeinschaften nunmehr nicht mehr möglich, für Waldflächen die Nutzungsart „Windenergie“ vorzusehen. Dies ist von den Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Neuaufstellung der Regionalpläne zu berücksichtigen. Die mit Ihrer Petition kritisierten geplanten Vorranggebiete Windenergie „W 6 – Oberstadt“ und „W 7 – Schleusingen“ lassen sich mithin rechtlich nicht mehr realisieren.

     

    Bei der abschließenden Beratung der Petition stellte der Petitionsausschuss daher fest, dass dem mit der Petition vorgetragenen Anliegen entsprochen werden konnte.