Zehn indiviuell bestimmbare Ferientage für Schulkinder

Abgeschlossen
5 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Steffen Vogler
    aus 98693 Ilmenau
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Zur Entlastung von Familien mit schulpflichtigen Kindern schlage ich vor, dass die Erziehungsberechtigten für Ihre Kinder die Termine für zehn Ferientage (Unterrichtstage) pro Schuljahr individuell wählen können. Der in dieser Zeit versäumte Unterrichtsstoff muss eigenständig nachgeholt werden. Im Gegenzug sollen die allgemeinen Schulferien um fünf oder zehn Ferientage (Unterrichtstage) gekürzt werden. Damit beantrage ich eine Änderung von §7 der Thüringer Schulordnung, wonach eine Beurlaubung von Schülern nur in dringenden Ausnahmefällen möglich ist.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Nein.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

-

Wie wird die Petition begründet?

BEGRÜNDUNG GENERELL (1) Familien mit schulpflichtigen Kindern sind gegenwärtig stark eingeschränkt, wenn es um die Wahl des Urlaubszeitpunkts geht. Hierbei spielen neben finanziellen Nachteilen aufgrund der höheren Reisekosten während der Feriensaison auch berufliche Aspekte eine Rolle. Beispielsweise kann ich als Selbstständiger während der allgemeinen Schulferien nur sehr selten Urlaub machen. Auch bei der Wahl von Brückentagen wird die von mir angestrebte Lösung die Familien unterstützen. (2) Sollte diese Petition Erfolg haben, würden sich zudem aufgrund der gewonnenen Flexibilität vermutlich mehr Paare für Kinder entscheiden. (3) Thüringen könnte sich als kinderfreundliches und in der Familien-/Bildungspolitik fortschrittlichstes Bundesland präsentieren. BEGRÜNDUNG FÜR DIE ANZAHL DER INDIVIDUELLEN FERIENTAGE Zehn Tage entsprechen zwei Kalenderwochen und damit der üblichen Urlaubszeit. Im Gegenzug sollten die allgemeinen Schulferien um fünf oder zehn Tage gekürzt werden. Da der versäumte Unterrichtsstoff selbstständig nachgeholt werden muss, könnte sich die Kürzung der allgemeinen Schulferien auf fünf Tage beschränken. VORSCHLÄGE FÜR REGELUNG - Ein bis acht Wochen vor dem Freistellungstermin eingereichter Antrag auf individuelle Ferien ist von der Schule generell zu genehmigen. Auf diese Weise ließe sich vermeiden, dass ein Kind nur aufgrund einer angekündigten Leistungskontrolle vom Unterricht freigestellt wird. - Kurzfristiger eingereichte Anträge können von der Schule genehmigt werden. - In der Prüfungszeit, beispielsweise in der Phase der Abiturprüfungen, sind individuelle Ferientage ausgeschlossen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Gesamtschule (ThürSchulO) vom 20. Januar 1994, § 7. Eltern soll nicht nur in dringenden Ausnahmefällen das Recht auf Beurlaubung des Kindes gegeben werden, sondern generell. Begründung siehe oben.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Keine

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