Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.
Der Thüringer Straßenbauverwaltung ist der mangelhafte bauliche Zustand des rund 15 km langen Abschnittes der Landesstraße L 1150 zwischen Blechhammer und Spechtsbrunn bekannt. Die Ergebnisse der letzten Zustandserfassung und -bewertung der Landesstraßen in Thüringen aus dem Jahr 2019 zeigen für den Bereich nahezu durchgehend einen Zustandswert größer 4,5. Die Verkehrssicherheit auf dem Streckenabschnitt ist jedoch unbenommen dessen gegeben, wenngleich ein verkehrssicherer Zustand eines Streckenabschnittes generell nicht zwingend eine komfortable Nutzung eines Streckenabschnittes ermöglicht. Die der Thüringer Straßenbauverwaltung zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen ermöglichen es nicht, dass Netz der Landesstraßen in Thüringen flächendeckend und durchgehend in einem optimalen baulichen Zustand zu halten oder in einen solchen Zustand zu versetzen. Priorisierungen von Maßnahmen unter zu berücksichtigenden vielfältigen Randbedingungen sind erforderlich und führen damit, wie auch hier, zu Defiziten andernorts.
Neben den Belastungen für die Anwohner folgen aus unzureichenden baulichen Zuständen auch Problemstellungen für die Nutzung solcher Strecken als Umleitung für andere Streckenabschnitte mit noch dringlicherer Notwendigkeit der Realisierung baulicher Maßnahmen. Im vorliegenden Fall erfolgt ab Sommer dieses Jahres die Realisierung einer umfangreichen Baumaßnahme im Zuge der naheliegenden Landesstraßen L 1148 zwischen Steinach und dem Knotenpunkt mit der L 1149, für die eine Vollsperrung des Verkehrs erforderlich und eine Umleitungsführung über den in Rede stehenden Abschnitt der L 1150 notwendig ist. Um diesen Randbedingungen geeignet Rechnung zu tragen, erfolgten bis August dieses Jahres großflächige Instandsetzungs- und Reparaturmaßnahmen in einzelnen Teilabschnitten des 15 km langen Bereiches der L 1150 zwischen Blechhammer und Spechtsbrunn. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um Instandsetzungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt (OD) Friedrichsthal auf einer Länge von rund 240 m, in der OD Schneidemühle auf einer Länge von rund 360 m und in der OD Spechtsbrunn auf einer Länge von rund 1240 m. Außerdem erfolgen abschnittsweise Instandsetzungen zwischen Friedrichsthal und Scheidemühle auf einer Länge von rund 1200 m und zwischen Hasenthal und Spechtsbrunn auf einer Länge von rund 820 m.
Aus den genannten Instandsetzungsmaßnahmen folgt eine Verbesserung des Straßen-zustandes und damit auch der Situation der Anwohner in den genannten Teilabschnitten der L 1150. Weitere Erhaltungsmaßnahmen im Zuge des gesamten Streckenverlaufes zwischen Blechhammer und Spechtsbrunn können jedoch gegenwärtig nicht realisiert werden.
Im umgebenden Bereich sind zunächst die Umsetzung von Baumaßnahmen im o.g. Abschnitt der L 1148 sowie weitere Maßnahmen im Zuge der L 1148 und L 1149 und der Ortsdurchfahrt Steinach angestrebt und resultieren hinsichtlich der vorgesehenen Reihenfolge aus der o. g. erforderlichen Priorisierung von Maßnahmen und gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Verkehrs durch Nutzung von Umleitungsstrecken. Weitere systematische Erhaltungsmaßnahmen im Zuge der L 1150 unter Berücksichtigung der mit den aktuellen Instandsetzungsmaßnahmen erzielten Verbesserungen des Straßenzustandes in Teilabschnitten der Strecke können unter der Maßgabe, dass zukünftig hinreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, erst nach den o. g. Maßnahmen weiter geplant und umgesetzt werden. Eine belastbare zeitliche Einschätzung ist dabei seriös nicht möglich, es muss aber von mehreren Jahren ausgegangen werden.
Die thematisierte Problemstellung einer bisher geplanten Kläranlage in Hasenthal hat hinsichtlich Planung, Ausgestaltung und baulicher Umsetzung zukünftiger Erhaltungs-maßnahmen im Zuge des gesamten Streckenabschnittes Einfluss im Bereich zwischen Schneidemühle und Spechtsbrunn. Der Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband plante hier die abwasserseitige Erschließung von Spechtsbrunn und Hasenthal in Verbindung mit der Errichtung einer Kläranlage am südlichen Ortsausgang von Hasenthal. Aufgrund vielfältiger örtlicher Zwangspunkte ist nach gegenwärtigem Stand nunmehr eine Beschränkung der abwasserseitigen Erschließung auf Spechtsbrunn vorgesehen und ein anderer Standort für eine Kläranlage zu finden. Dieser Planungsprozess im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes dauert gegenwärtig noch an.
Die sachliche Verbindung zu Erhaltungsmaßnahmen der Thüringer Straßenbauverwaltung ergibt sich dabei daraus, dass es zielführend ist, Baumaßnahmen der Straße und der Ver- und Entsorgung idealerweise als Gemeinschaftsaufgabe durchzuführen. Die o.g. Erläuterungen zeigen jedoch auf, dass im in Rede stehenden Bereich der Aspekt der Gemeinschaftsaufgabe nicht den alleinigen Hinderungsgrund für eine kurzfristige Umsetzung umfassender, streckendeckender Erhaltungsmaßnahmen darstellt.
Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.