Die Petition wurde am 8. Mai 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 19. Juni 2015 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von 5 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.
Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Finanzministeriums hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.
Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Im Rahmen der Behördenstrukturreform 2006 wurden insgesamt acht Finanzämter aufgelöst. Dies betraf die Standorte Bad Salzungen, Greiz, Leinefelde-Worbis, Meiningen, Nordhausen, Rudolstadt, Sömmerda und Weimar. An allen diesen Standorten wurden Serviceaußenstellen der nunmehr örtlich zuständigen Finanzämter errichtet, um vorübergehend eine Vor-Ort-Betreuung aufrecht zu erhalten.
Die Besucherzahlen in allen Serviceaußenstellen verringerten sich allein von 2006 bis 2010 um etwa 37 %, was vor allem auf die zunehmende Zahl der elektronisch abgegebenen Steuererklärungen zurückzuführen ist. Etwa 70 % aller Anliegen von Bürgern in den Serviceaußenstellen galt dem Abholen von Vordrucken bzw. der Abgabe von Schriftstücken. Die zu erbringenden „echten“ Serviceleistungen nahmen einen so geringen Umfang ein, dass die Aufrechterhaltung des Angebotes nur wenig effizient war.
Nach entsprechenden Organisationsuntersuchungen wurde daher beschlossen, die ohnehin nur befristet eingerichteten Serviceaußenstellen im April 2014 zu schließen. Die Entscheidung wurde durch das Finanzministerium gegenüber sämtlichen betroffenen (Ober-)Bürgermeistern persönlich bzw. telefonisch kommuniziert. Mit den (Ober-)Bürgermeistern wurden als befristete Übergangslösungen individuelle Sprechtage vereinbart, die in unterschiedlicher Häufigkeit und bis zu einem individuell festgelegten Endtermin durch die örtlich zuständigen Finanzämter abgehalten wurden.
Aufgrund der vorgenannten Informationen ist der Petitionsausschuss der Auffassung, dass die Schließung der Serviceaußenstellen der o.g. Finanzämter nicht zu beanstanden ist und die Bürgerinnen und Bürger dadurch nicht unverhältnismäßig belastet werden. Deshalb hat der Ausschuss die Petition gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abgeschlossen.