Der Petitionsausschuss hat die Petition zwischenzeitlich abschließend behandelt.
Das am Petitionsverfahren beteiligte Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) hatte den Petitionsausschuss zunächst darüber informiert, dass beabsichtigt sei, die Verwaltungsvorschrift vom 8. Februar 2016 „Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten an Berufsschülerinnen und Berufsschüler für die Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen bzw. anderen überregionalen Fachklassen“ über den 31. Dezember 2020 hinaus um zwei Jahre zu verlängern. Der Ausschuss beschloss deshalb, die Weiterberatung der Petition zu vertagen und die Erarbeitung der neuen Verwaltungsvorschrift abzuwarten.
Im Weiteren beschloss der Petitionsausschuss, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als zuständigen Fachausschuss um Mitberatung der Petition zu ersuchen. Hintergrund hierfür war die Entscheidung der Landesregierung, die in Rede stehende Verwaltungsvorschrift im Hinblick auf die Nutzung des Azubi-Ticket Thüringen entgegen der vorherigen Planung nun doch nicht zu verlängern. Der Petitionsausschuss wies den Fachausschuss darauf hin, dass Auszubildende mit dem Azubi-Ticket zwar ihre Arbeitsstelle bzw. die Berufsschule erreichen könnten. Auszubildende im ländlichen Raum, die auf die Nutzung eines privaten Pkw angewiesen sind, seien von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beschloss im Ergebnis seiner mehrfachen Beratungen, sich der Stellungnahme der Landesregierung anzuschließen.
Der Petitionsausschuss hat die Petition daraufhin erneut und abschließend beraten. Der Ausschuss beschloss im Ergebnis der eingehenden Beratung, die Petition für erledigt zu erklären, da es mit dem Azubi-Ticket und nicht zuletzt mit dem Deutschlandticket eine breit aufgestellte Regelung gebe, die Auszubildenden die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln über den beruflichen Bereich hinaus ermöglicht.