Vorwürfe/Fall aus dem Schwarzbuch 2016 -Fall aus dem Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler 2016- Gemeinde erlebt teuren Reinfall mit eigenem Gasthaus

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jan-Erik Hansen
    aus 15806 Dabendorf
  • veröffentlicht am 28.11.2016

Welches Ziel hat die Petition?

Mit der Petition soll erreicht werden, dass 1.den genannten Vorwürfe und Sachverhalte des Buches –„Die öffentliche Verschwendung“-Ausgabe 2016 des Schwarzbuches vom Bund der Steuerzahler nachgegangen und die Vorgänge aufgeklärt werden. 2. dass dieses Problem grundsätzlich und allgemein gelöst und beantwortet wird, damit es sich zeitnah, zukünftig und dauerhaft nicht wiederholt. Es sollten ferner positiv den Sachverhalt ändernde Konsequenzen und Missbilligungen erfolgen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Gemeinde erlebt teuren Reinfall mit eigenem Gasthaus Eine für ca. 800.000 Euro bis 2007 neu erbaute Waldgaststätte war einige Jahre verpachtet. Nachdem diese lange leer stand, wurde sie im Frühjahr 2016 zum Mindestangebotspreis von gerade einmal 200.000 Euro versteigert – ein satter Verlust für die Gemeinde. Kammerforst. Die Gemeinde Kammerforst wollte ein touristisches Angebot in unmittelbarer Nähe des Nationalparks „Hainich“ schaffen. Auf den Grundmauern eines ehemaligen Gebäudes errichtete die Kommune mitten im Wald von 2005 bis 2007 das „Waldgasthaus Reckenbühl“. Das Grundstück gehörte Kammerforst bereits. Auf rund 800.000 Euro beliefen sich die Baukosten für das Gebäude und die Kläranlage. Allerdings gab es bereits Gaststätten und Hotelbetriebe im Ort, die nun mit öffentlichem Geld subventionierte Konkurrenz bekamen. Kritiker im Ort lehnten seinerzeit die Kreditaufnahme für den Bau ab. Naturschützer kritisierten den Bau, weil sie Störungen der im Gebiet beheimateten Wildkatzen befürchteten. Wegen der Nähe zum Naturpark gab es hohe Umweltauflagen. Der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises setzte sich für das Projekt ein und lobte die Gemeinde für ihre Investitionsbereitschaft. Eröffnet wurde die Gaststätte im August 2007 und war bis 2014 verpachtet. 2007 wurden für das Gasthaus mit 25.000 Euro aus dem Landesinvestitionsprogramm neue Einrichtungen und Geräte gefördert. Die Presse berichtete am 11. November 2013, dass der Pächter den bis Ende 2014 laufenden Pachtvertrag zum 1. November 2013 kündigte und das Haus geschlossen wurde. Nun musste die Gemeinde die Kosten für die Grundgebühren von Energie, Telefon und Wartung der Alarmanlage tragen. Die Kommunalaufsicht wies auf den Verkauf des Gebäudes hin. Das Waldgasthaus wurde 2 Jahre öffentlich ausgeschrieben und auch im Internet angeboten – ohne Erfolg. 2013 wurde in einem Wertgutachten für das Objekt Reckenbühl für die Gaststätte ein Verkehrswert von 310.000 Euro ausgewiesen; der vorläufige Grundstückssachwert – bestehend aus Bodenwert, Gaststätte und Außenanlage – wurde mit 949.700 Euro und für die Inneneinrichtung ein Anschaffungswert von 180.000 Euro angegeben. Schließlich wurde das Objekt „Waldgasthaus Reckenbühl“ zum Mindestangebotspreis von 200.000 Euro zur Auktion freigegeben und im Frühjahr 2016 verkauft. Damit sind rund 600.000 Euro Verlust bei den reinen Baukosten entstanden – hinzu kommen der Grundstückswert und die weiteren Ausgaben, die die Kommune hatte. 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT
 Die Gemeinde musste für die Betriebskosten während des Leerstands zahlen und machte auch noch beim Verkauf einen hohen Verlust. Weder der Bau und/oder der Betrieb einer Gaststätte noch eines Hotels gehören zu den Aufgaben einer Kommune. Städte und Gemeinden sollten diese Aufgaben der Privatwirtschaft überlassen. 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 ZUSATZINFO ZUM FALL
 Wann immer die öffentliche Hand im Wirtschaftsleben mitmischen will, wird der BdSt Thüringen aufmerksam und besonders immer dann, wenn kleine Kommunen am großen Rad drehen wollen. Bürgerhaus mit Gaststätte zum Verpachten, ein Hotel oder gleich eine ganz neue Gaststätte – dabei gewinnt oft das Wunschdenken von Kommunalpolitikern die Oberhand und wird mit so hehren Zielen wie Tourismus- oder Kurentwicklung begründet. Die Thüringer Kommunalordnung – faktisch die Verfassung der Gemeinden – wird dabei oft ignoriert. Und so kommt es, dass mancher Traum platzt und die Steuerzahler die Zeche zahlen müssen. Zudem gibt es noch weitere Verlierer, denn die ortsansässigen Gaststätten- und Hotelbetreiber bekommen staatlich geförderte Konkurrenz. 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 GRUND DER VERSCHWENDUNG
 Geltungssucht Hochmut Kopfloses Handeln 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 ALTERNATIVE INVESTITIONEN
 0 Euro Schulden hätte die Gemeinde ohne den Bau der Waldgaststätte.

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