Vegane Ernährung in Justizvollzugsanstalten

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  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Julia Wermke
    aus 07768 Kahla
  • veröffentlicht am 28.11.2016

Welches Ziel hat die Petition?

Die vegane Ernährung für Gefangene in ganz Deutschland möglich zu machen

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Das vegane Ernährung nicht erlaubt ist

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Wie wird die Petition begründet?

Viele Menschen, die in Untersuchungshaft oder Strafhaft sitzen, wollen sich vegan ernähren. Es ist diskriminierend und unmenschlich, dass man sich nicht so ernähren darf, wie man möchte. Zudem braucht man für diese Ernährungsform keine extra Lebensmittel.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Gemäß § 63 Thüringer Vollzugsgesetzbuch Nr. 4.20.2 Vegane Ernährung sollte, für jeden der das möchte, erlaubt sein. Es ist gesund und sollte nicht verboten werden.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Beschwerden an die gewisse Justizvollzugsanstalten und an den Thüringer Landtag

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