Neuregelung der Gewährung von Blindengeld für Wachkomapatienten

Abgeschlossen
3 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Martin Korb
    aus 99880 Waltershausen
  • veröffentlicht am 06.02.2017

Welches Ziel hat die Petition?

Die Neuregelung der Gewährung des Blindengeldes für Wachkomapatienten des Bundessozialgerichts vom 11.08.2015 umzusetzen und durch ein Überleitungsgesetz Schaffung aller Voraussetzungen, dass ein solches Gesetz die bisherigen Benachteiligungen der Betroffenen im Wachkoma ein Ende hat (Az: B9 BL 1/14 R).

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Das noch bestehende Blindengeldgesetz vom 7. Oktober 2010, wonach Ablehnungen gestellter Anträge nicht gerechtfertigt sind.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Sozialamt der Stadt Suhl Sozialamt des Ilm-Kreises

Wie wird die Petition begründet?

Die fehlende Übernahme der Neuregelung durch das Bundessozialgericht vom 11. August 2015, wonach die Ungleichbehandlung der Wachkomapatienten nun aufgehoben ist, doch für die Betroffenen des BL Thüringen diese Praxis auch nach 2016 weiter geht, das Nachholen der Umsetzung, dass es auch mit Gesetzeskraft nachvollziehbar eine neue Regelung gibt.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Nein, das Gesetz infolge der Umsetzung vom 11. August 2015 müsste ebenso im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen vom 1. Dezember 2016, Nr. 10 präsent sein. Leider wiederholt sich der Vorgang für unsere Betroffenen von 2008, erst den Weg über eine Petition dem Gesetz in der Umsetzung, die soziale Kraftanstrengung klarzustellen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Eingereichte Anträge: sechs - mit Ablehnung des Antrags ein Antrag erreichte nach der Ablehnung und eingereichtem Widerspruch Erfolg

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