Funktionsstelle des Fachleiters im Besoldungsgesetz (wieder) schaffen

Abgeschlossen
1544 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Christine Krause
    aus 99947 Bad Langensalza
  • veröffentlicht am 16.01.2018

Welches Ziel hat die Petition?

Die Fachleiter an den Thüringer Studienseminaren und Seminarschulen gewährleisten die Ausbildung von Lehramtsanwärtern in allen Schularten im Rahmen der zweiten Phase der Lehrerausbildung. Diese endet in Thüringen mit der zweiten Staatsprüfung. Ziel der Petition ist es, für diese verantwortungsvolle Aufgabe, die Funktionsstelle im Thüringer Besoldungsgesetz der Besoldungsgruppe, entsprechend der jeweiligen Schulart A 13/ A14 zu schaffen.

Wie wird die Petition begründet?

Thüringen benötigt in den kommenden Jahren in allen Schularten zunehmend mehr Neueinstellungen von Lehrkräften, um den Unterricht an den Schulen absichern zu können. Lehramtsanwärter, die dazu ausgebildet werden müssen, absolvieren im Rahmen der 2. Phase der Lehrerausbildung einen Vorbereitungsdienst von 12-24 Monate, entsprechend der jeweiligen Schulart. Die Fachleiter an Thüringer Studienseminaren und Seminarschulen gewährleisten dazu eine fachgerechte Ausbildung entsprechend der Thüringer Ausbildungsverordnung. Das Aufgabenprofil eines Fachleiters unterscheidet sich erheblich von dem einer Lehrkraft in der jeweiligen Schulart. Es beinhaltet neben der fachlich kompetenten Begleitung der Lehramtsanwärter in Pädagogik, allgemeiner und Fachdidaktik, Psychologie, die Unterrichtstätigkeit in Schule und Studienseminar, die Begleitung, Beratung und Betreuung der Lehramtsanwärter in Lehrproben, Prüfungen und Ausbildungsgesprächen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes (ThürBesG) mit Beginn zum 1.10.2011 hat der Thüringer Gesetzgeber die Ämter Seminarschulrat und Seminarrektor für Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern in Thüringen ersatzlos gestrichen. Seit 1.10.2011 erhalten die Fachleiter in Thüringen nur noch eine nicht ruhegehaltsfähige und nicht dynamisierte Stellenzulage. Der Aufstieg in die bisherigen Ämter ist deshalb mit lebenslangen Auswirkungen auf Besoldung und Versorgung nicht mehr möglich. Um die vielfältigen Aufgaben eines Fachleiters zukünftig angemessen zu besolden, die Attraktivität der Fachleiter-Tätigkeit zu erhöhen und eine Gleichstellung mit anderen Bundesländern zu ermöglichen, muss im neuen Thüringer Besoldungsgesetz die Funktionsstelle des Fachleiters mit der Besoldungsgruppe, entsprechend der Schulart A13/ A 14 geschaffen werden, die es bis 2011 bereits gab.

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