Änderung Kommunalwahlgesetz

Abgeschlossen
166 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Volker Bade
    aus 99974 Mühlhausen
  • veröffentlicht am 20.03.2018

Welches Ziel hat die Petition?

Die Petition hat das Ziel, dass hauptamtliche Wahlbeamte (Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister) nicht als Spitzenkandidaten auf den Listen ihrer Parteien, oder Wählergemeinschaften, ab der Kommunalwahl 2019 kandidieren, um für diese Listen Stimmen zu ziehen und nach der Wahl das Mandat nicht annehmen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Kommunalwahlgesetz

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Landtag

Wie wird die Petition begründet?

Regelmäßig kandidieren Landräte, Oberbürgermeister, oder Bürgermeister zur Kommunalwahl auf den Listen ihrer Parteien, bzw. Wählergemeinschaften, um so Stimmen für die eigenen Parteien bei Kreistags-, Stadtrats, Gemeinderatswahlen etc. zu ziehen. Hinterher- und das ist in fast allen Fällen auch vorneweg schon klar, wird die Wahl nicht angenommen, da sonst das hauptberufliche Wahlmandat als Landrat etc. aufgegeben werden müsste. Hiermit wird der Wählerwille maßgeblich verfälscht und vor allem die Mehrheiten in den ehrenamtlichen Parlamenten verschoben, teils mit drastischer Auswirkung. In "Nibelungentreue" tragen dann nachrückende Kandidaten, bzw. Kandidaten, die auf anderen Listen gar nicht erst in Parlament gekommen werden Entscheidungen der Verwaltungsspitzen mit, nur um nicht in "Ungnade" zu fallen. Konkrete Fälle zur Kommunalwahl 2014 belegen, dass auf der Liste der Partei des amtierenden Oberbürgermeisters bereits 145 Stimmen für einen Kandidaten zur Wahl als Stadtrat genügten, während 440 auf einer anderen Parteiliste nicht reichten, um ein Mandat als Stadtrat zu erreichen. Durch die sogenannte "Scheinkandidatur" konnte die Parteiliste des Oberbürgermeisters stärkste Kraft werden und somit für "Klare Verhältnisse"- so der Werbeslogan 2014 gesorgt werden. Weiterhin ist mit großen Zweifeln behaftet, ob es sich nicht sogar um Amtsmissbrauch bei solchen Kandidaturen handelt, da gerade in der Kommune der Bekanntheitsgrad des OB, BM enorm ist und in der Natur der Sache dem OB, BM per Amt ein hoher Vertrauensvorschuss beiseite steht.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Ja. s.o. Verbot der Kandidatur von hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit (Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister) zur Kandidatur auf Listen zu Kreis,- Stadt, und Gemeinderatswahlen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

nicht möglich

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