Übernahme von Schülerbeförderungskosten

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Grit Kahl
    aus 98527 Suhl
  • veröffentlicht am 07.05.2018

Welches Ziel hat die Petition?

Die Tochter besucht seit August 2017 das Berufsbildende Gymnasium in Schmalkalden, da dieses Gymnasium die Fachrichtung Gestaltung anbietet. Sie besucht dieses Gymnasium, da sie nach dem Abitur Kunst studieren möchte. Die Stadt Suhl hat den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten gemäß § 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen abgelehnt, da die nächstgelegene Schule, an der die Tochter das Abitur ablegen kann, weniger als 3 Kilometer vom Wohnort entfernt ist. Über den konkreten Einzelfall hinaus beantrage ich die eine entsprechende Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen. Mir geht es ausdrücklich auch um die vielen anderen Schülerinnen und Schüler in Thüringen, deren Anträge aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelungen bereits abgelehnt wurden bzw noch abgelehnt werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Ja, gegen den Ablehnungsbescheid der Stadt Suhl

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Jugend- und Schulverwaltungsamt, SG Kinder- und Jugendförderung/Bildung Suhl

Wie wird die Petition begründet?

Es handelt sich um einen monatlichen Betrag vom 13,50 Euro. Die Begründung des Ablehnungsbescheides ist nicht akzeptabel, da die Tochter durch den angestrebten Abschluss ihren Grundbaustein für ihre Zukunft legt.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003, geändert durch § 14 des Gesetzes vom 6. November 2015

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Stadt Suhl

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