Keine Windräder im Wald der Vorderrhön: Gegen das Windvorranggebiet W-4 Stadtlengsfeld

Abgeschlossen
455 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Frank Kram
    aus 36457 Stadtlengsfeld
  • veröffentlicht am 28.10.2019

Welches Ziel hat die Petition?

Die Petition richtet sich gegen die geplante Errichtung von Windkraftanlagen in einem geschlossenen, weiträumigen und bislang ungestörten Waldgebiet der Thüringischen Rhön, zwischen Stadtlengsfeld und Bad Salzungen-Hämbach gelegen. In dominanter, bis 490m hoher Kammlage des trennenden Bornkopf-Höhenzuges sollen zukünftig 20 bis 30 Windkraftanlagen mit einer Gesamtbauhöhe bis zu 250m Höhe errichtet werden können. Das hat einschneidende Auswirkungen auf den Lebensraum der Bevölkerung im unteren Feldatal und der angrenzenden Werraaue sowie auf die Flora und Fauna im größten zusammenhängenden Waldgebiet der Vorderrhön. Die eigens gegründete “Bürgerinitiative gegen das Windkraftgebiet W-4 Stadtlengsfeld“ (www.protest-gegen-w4.de) wendet sich gegen die Industrialisierung des hiesigen Waldes mit allen Folgen für die Weiterentwicklung des Kur- und Bäderwesens sowie des Tourismus. Sie steht für den Schutz der heimischen Natur und Landschaft. Ziel ist es, die Ausweisung eines Windkraft-Vorranggebietes im Waldgebiet der Vorderrhön zu verhindern.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die aktuelle Thüringer Landesregierung forciert den Ausbau von Windenergieanlagen. Diese sollen nun nicht nur im Offenland sondern zunehmend auch in den Thüringer Wäldern errichtet werden. Die regionalen Planungsgemeinschaften sollen hierfür die planungsrechtlichen Grundlagen schaffen. Diesbezüglich wurden im Rahmen des Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen vom 27.11.2018 mehrere Prüfflächen in den umliegenden Wäldern um Stadtlengsfeld (PF-WAK23, PF-WAK24, PF-WAK25) ausgewiesen und untersucht. Im Ergebnis wurde ein 293ha großes Teilgebiet der Prüffläche PF-WAK24 als Vorranggebiet für Windenergie (Vorranggebiet „W-4 Stadtlengsfeld“) in den aktuellen Entwurf des Regionalplans aufgenommen (Pkt.3.2.2). Diese Entscheidung wird durch die Petition beanstandet – es wird die Herausnahme des Windvorranggebiets „W-4 Stadtlengsfeld“ aus dem Regionalplan Südwestthüringen gefordert! Bei der Aufstellung von Regionalplänen, die in die Lebensgrundlagen von Mensch, Tier und Natur eingreifen, müssen die betroffenen Bürger, anders als wie gegenwärtig praktiziert, sehr frühzeitig am Planungsprozess beteiligt werden!

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Regionale Planungsgemeinschaft Süd-Westthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl

Wie wird die Petition begründet?

Natur und Umwelt Das geplante Windenergie-Vorranggebiet W4 liegt inmitten eines ausgedehnten, geschlossenen Waldgebietes der Vorderrhön, welches im Thüringer Landesentwicklungsplan 2025 (LEP2025 von 2014, Pkt.6.1) als „Freiraumverbundsystem Waldlebensräume“ ausgewiesen ist. Die Errichtung von Windkraftanlagen stellt nach §6 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergie im Wald mit einer zulässigen Konzentration von einer Vielzahl übergroßer Windenergieanlagen führt zu einer Nutzungsänderung des betroffenen Waldgebietes verbunden mit einer drohenden Industrialisierung des Waldes. Das steht im Widerspruch zu den definierten Schutzzielen von Freiraumverbundsystemen. Durch die erforderlichen Rodungsarbeiten wird das geschlossene Waldgebiet partiell aufgebrochen und zerstückelt; Boden, Wasserhaushalt und das lokale Waldklima werden empfindlich gestört. Einen weiteren Beitrag dazu leistet das gegenwärtig landesweit einsetzende Fichtensterben. Im Zusammenhang mit zunehmenden Extremwetterereignissen (Starkregen, Windstürme) auch in unserer Region steigt damit die Gefahr von Waldbruch und Bodenerosion. Wir halten die angestrebte Energiewende für unsinnig, wenn man das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will - die NATUR. Kurwesen und Tourismus Entsprechend des Thüringer Landesentwicklungsplans 2025 (LEP2025 von 2014, Pkt.4.4) und des noch aktuell gültigen Regionalplans Südwestthüringen (RP von 2011/2012, Pkt.4.6) sollen Tourismus und Erholung sowie das Kurwesen als bestimmender Wirtschaftsfaktor in unserer Region gesichert und weiter entwickelt werden. Diesem Ziel steht die Ausweisung des Vorranggebiets W-4 kontraproduktiv gegenüber. Das Windvorranggebiet W-4 führt zu einer massiven visuellen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes des Werratals und der Vorderrhön. Die Ausweisung dieses Vorranggebietes ist aufgrund seiner Größe, seiner exponierten Lage, der zu erwartenden Höhe der Windenergieanlagen (WEA), der Unverbrauchtheit der umgebenden Landschaft und der regionalen Abhängigkeit vom Kurwesen und Tourismus planerisch nicht akzeptabel. Die Kulisse der Werraaue und der Vorderrhön wird durch den geplanten Windpark stark technogen überprägt. Werraaue und Vorderrhön werden vom Gesundheits-, Wellness- und Erholungstourismus sowie auch zur Naherholung der Bevölkerung intensiv genutzt. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Umfeld von Kurstandorten führt auch zur Beeinträchtigung der Erholungsfunktion. Gerade für eine psychosomatische Klinik wie der Dr.-Becker -Burg-Klinik in Stadtlengsfeld ist eine intakte Landschaft und Umgebung für den Erholungs- und Heilungsprozess der Patienten besonders wichtig. Überdimensionale Windkraftanlagen in 1000m Entfernung sind für den Heilungsprozess dieser sensiblen Patientengruppe nicht gerade förderlich und wirken sich störend bei der Stabilisierung und Weiterentwicklung des Kurwesens in der Region aus. Das ausgedehnte Waldgebiet wird sowohl von den Patienten und Kurgästen als auch von der einheimischen Bevölkerung für Ausflüge und zur Erholung genutzt. Hier befindet sich die regional beliebte Ausflugsgaststätte „Hundskopf“, die über die vielen Waldwanderwege vom Feldatal bzw. Werratal her erreichbar ist. Die Wege führen direkt durch das geplante Vorranggebiet. Der Tourismus in der Rhön wird unter dem Motto „Land der weiten Ferne“ bzw. „Heimat mit Weitblick“ vermarktet. Die erlebbaren weiträumigen Blickbeziehungen werden als ein prägnantes und besonderes Merkmal bei der Förderung des Tourismus in den Vordergrund gestellt. Diese Fernblicke reichen aus der tiefen Vorderrhön (z.B. Gläserberg, Umpfen, Neuberg etc.) bis zum Thüringer Wald (Blickpanorama von Eisenach bis Suhl reichend) und sollen auch über die ausgewiesenen Wanderwege von den Touristen und Heimatfreunden nachvollzogen werden können. Durch die Windradaufstellung in exponierter Kammlage (Gesamthöhe Berg+Windrad bis zu 740m!) werden die Fernblickbeziehungen in nordöstlicher Richtung äußerst beeinträchtigt. Auf markanten erwanderbaren Höhenpunkten der Vorderrhön wie Baier, Horn,Arzberg, Pless, Stoffelskuppe, etc. (Abstand zum Gebiet >5km

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen