diskriminierende Hausverbote in Geschäften trotz Maskenbefreiung wegen chronischer Krankheit
Welches Ziel hat die Petition?
nachvollziehbare und verbindliche Abklärung des Sachverhaltes
Welche Entscheidung wird beanstandet?
nicht gegen, sondern wegen der Thüringer Infektionsschutzsregeln
Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen?
Thüringer Landtag hat die Regelung erlassen und die Geschäfte glänzen mit Missachtung bzw. Willkür
Wie wird die Petition begründet?
Hausverbot bei BREUNINGER Erfurt erteilt bekommen trotz ärztl. Befreiung von Maskenpflicht / gleichlautend IKEA Erfurt
Sehr geehrte Mitarbeiter der Antidiskrminierungsstelle,
ich, Jana Brückner, Zahnärztin in Suhl, besitze eine aktuelle ärztl. Bescheinigung zur Maskenbefreiung, in meinem Fall wegen schmerzhafter Neuropathien im Gesicht.
Als Zahnärztin schütze ich mich, da systemrelevant, mit Gesichtsschutzschild in der Praxis, denn ich muss meine Leistung anbieten und auf stets engstem Raum mit Patienten arbeiten.
Am heutigen Samstag bei schönem Wetter gönnte ich mir mit meinem Mann den ersten Ausflug nach Erfurt, Innenstadtshopping, muss auch mal sein. Leider wurde mir bereits der erste Laden zum Verhängnis: BREUNINGER.
Vom Türsteher nicht eingelassen, Hausverbot, weil nach „Hausrecht von Breuninger eine Maske getragen werden muss“.
Ein Klarsichtschutzschild wurde ebensowenig akzeptiert wie meine Bescheinigung. Auch der Verkaufstellenleiter hatte ausser seiner Massgabe, ich müsse eine Maske tragen oder verschwinden, keine Lösung.
Ich halte dieses Vorgehen von Breuninger diskriminierend, stigmatisierend und völlig unangemessen, da ich keine Straftat begehen oder vorsätzlich andere Personen schädigen wollte, sondern nur dem geltenden Thüringer Infektionsschutzrecht 2020 gefolgt bin.
Da mir andere negative Berichte in Sachen BREUNINGER und Hausverbot bundesweit zu Ohren gekommen sind und auch IKEA ebenso Hausverbote für medizinisch-genötigte Nicht-Maskenträger bundesweit verhängt hat, bitte ich um eine
rechtsverbindliche und überregional gültige Einschätzung zum genannten Thema.
Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?
Konkretisierung der Infektionsschutzverordung und deren Anwendung im Rechtsgefüge
Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?
./.
Zwischenbericht
Die Petition ist am 6. Juli 2020 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 5 Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht worden ist, wird keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.
Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.
Diese Petition wurde mitgezeichnet von:
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Jana Brückner98527 Suhl
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Ingo Grosse67061 Ludwigshafen
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Thomas Hermann99084 Erfurt
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Petra Kühn-Stoffers30974 Wennigsen
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Paul Schmidt99326 Stadtilm
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Anita Schwabe99817 Eisenach