Veröffentlichung der De-Mail Adressen aller Behörden und Gerichte des Freistaats und seiner Kommunen

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  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Thomas MALKOW
    aus 1747 EC Tuitjenhorn
  • veröffentlicht am 02.12.2020

Welches Ziel hat die Petition?

Mit der Petition wird gefordert, dass die De-Mail Adressen aller Behörden und Gerichte des Freistaats und seiner Kommunen auf deren jeweiligen Homepages in geeigneter Form frei zugänglich veröffentlichen werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Nein

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Keine

Wie wird die Petition begründet?

Die gesetzlichen Grundlagen zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit den Behörden und Gerichten sind bereits geschaffen wurden. Um allen Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen, diese Kommunikation auch tatsächlich vorzunehmen, sollten deren De-Mail Adressen auch auf den Homepages der Behörden und Gerichte, die schon über eine De-Mail Adresse verfügen, umgehend bekanntgemacht werden.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Keine

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