Mehr Personal und Mittel für Thüringer Kitas

Abgeschlossen
305 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Alexandra Will
    aus 07743 Jena
  • veröffentlicht am 26.10.2020

Welches Ziel hat die Petition?

Mehr Personal und finanzielle Mittel für Thüringer Kitas Wir fordern ausreichende und abgesicherte Kita-Plätze für alle auch in der Krise der Pandemie – bei gleichzeitiger umfassender Ausstattung von Kitas, mehr Personal und höherer Finanzierung - und Gesundheitsschutz! Wir fordern, dass das Land Thüringen - gemeinsam mit den Kommunen - Verantwortung für gute pädagogische Arbeit in KiTas übernehmen! Wir fordern die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln: • Für die zusätzliche Einstellung von pädagogisch ausgebildetem Personal – statt Kurzarbeit für Pädagog:innen in der Krise! ◦ um wenigstens den bisherigen Betreuungsschlüssel als absoluten Mindeststandard zu sichern; ◦ um die notwendige konzeptionelle Arbeit gewährleisten; ◦ um den besonderen Gesundheitsschutz von Personal und Kindern in der Zeit der Pandemie abzusichern; ◦ um die benötigten Betreuungszeiten abzusichern; ◦ um langfristig den Betreuungsschlüssel den Bedürfnissen von Kindern und Pädagog:innen anzupassen: 7,5, statt 11,6 (bei Kindern ab drei Jahren)! • Für zusätzliche Räume und Spielflächen – und deren Ausstattung!

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Das Thüringer „Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ (ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 regelt in § 16 die Personalausstattung sowie die Landeszuschüsse (§ 24): Der Personalschlüssel ist jedoch ungenügend und die Finanzierung für ausreichend Personal ungenügend. Zudem decken die Regelungen des Kindergartenpakt vom 03. April 2020 die zusätzlichen Bedarfe der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in der Corona-Krise nicht ab: vorhandenes Personal ist nicht ausreichend vorhanden, um die veränderten Arbeitsanforderungen in Zeiten der Pandemie zu leisten. Die volle Entlohnung des Personals muss zudem 100%ig abgesichert sein.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Wie wird die Petition begründet?

Die Pandemie hat in den vergangenen Monaten viele Menschen auf Kernfragen gesellschaftlichen Lebens geworfen: Die Schließung und spätere Einschränkung des Kita-Betriebs – durch begrenzte Notbetreuung, später einen eingeschränkten Regelbetrieb mit kürzeren Betreuungszeiten – hat vielen Eltern die Bedeutung von Kinderbetreuung vor Augen geführt. Diese pädagogische Arbeit können Eltern – insbesondere nebenberuflich – nicht leisten. Die Einschränkungen mussten jedoch erfolgen, weil der Gesundheitsschutz von Kindern und Personal nicht gewährleistet werden konnte: es bedarf ausreichend Platzes und eines kleinen Personalschlüssels, um Infektionsübertragungen zu verhindern. Das gilt jedoch nicht nur für Zeiten der Pandemie: Bereits vor der Krise waren KiTas und Pädagog:innen herausgefordert: mit zu wenig Personal, geringer Entlohnung, wachsenden Aufgaben und befristeten Arbeitsverträgen, sollte gute pädagogische Arbeit für alle Kinder gewährleistet werden. Die Forderungen nach mehr und besser bezahltem Personal sind bereits jahrelang zu wenig beachtet worden . Trotz des Ausbaus ist Thüringen ist mit seinem Betreuungsschlüssel im bundesweiten Vergleich auf dem drittletzten Platz und somit eines der Schlusslichter. 2019 waren laut Bertelsmann-Ländermonitoring 95 % der Kinder in Gruppen mit nicht kindgerechtem Personalschlüssel. 2019 lag der Betreuungsschlüssel bei Kindern unter drei Jahren bei 5,5 Kinder auf eine:n Erzieher:in statt der empfohlen 3:1. Für über 3jährige lag der Personalschlüssel bei bei 11,6 . Für eine gute pädagogische Arbeit wird von Expert:innen jedoch ein Schlüssel von 7,5 empfohlen. Der Personalmangel mit viel zu hohem Betreuungsschlüssel, der selbst ohne Krise in der Realität selten eingehalten wird, ist hausgemacht: Schon bei gewöhnlichen Ausfällen durch Elternzeit oder Krankheit von Erzieher:innen kann dieser mangelhafte Betreuungsschlüssel nicht mehr gehalten werden. Die faktische Fachkraft-Kind-Relation liegt somit immer weit unter dem Personalschlüssel. Geht man beispielsweise bei Thüringer Krippenkindern (unter 3 Jahren) von etwa 40 % mittelbaren Arbeitszeiten (Konzeption etc.) und Ausfallzeiten aus, dann ergibt sich eine faktische Fachkraft-Kind-Relation von 9,1 Kinder auf ein:e Erzieher:in. Es reicht! Nicht nur der Pflegenotstand ist erreicht. Auch in der Kinderbetreuung ist gute Arbeit aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen schon lange nicht mehr gewährleistet! Die Verantwortung, gute pädagogische Arbeit zu gewährleisten, darf nicht allein beim pädagogischen Personal der Kindertagesstätten liegen. Für eine solidarische und selbstbestimmte Sorgearbeit, die Bedürfnisse der Menschen statt Profitmaximierung ins Zentrum stellt! Um diese Qualität in der Kindertagesbetreuung – und frühkindlichen Bildung! - herzustellen, muss mehr Personal eingestellt werden, dass angemessen entlohnt wird. Alle fachlichen Tätigkeiten – nicht nur jene am Kind – müssen bei der Berechnung des Personalschlüssels berücksichtigt werden. Ebenso müssen Ausfälle durch Krankheit oder Elternzeit einberechnet werden. Dafür muss das Land (gemeinsam mit den Kommunen) mehr finanzielle Mittel bereitstellen: für mehr Personal in Thüringer Kitas. Mehr Personal in Thüringer Kitas würde die notwendige Qualität der Betreuung und Bildung unserer kommenden Generationen sichern; würde die hohe soziale Ungleichheit in Deutschland abfedern und mehr Chancengleichheit herstellen; würde durch gute Arbeitsbedingungen die Frage nach Nachwuchskräften beantworten – und würde eine kindgerechte pädagogische Arbeit auch in gesundheitlichen Krisenzeiten gewährleisten. Menschen mit Kindern brauchen – auch in Krisenzeiten – die Sicherheit, dass Kita-Plätze zur Verfügung stehen. Für mehr Nachwuchskräfte muss zudem die Qualifizierung von Fachkräften langfristig, qualitativ und angemessen entlohnt abgesichert werden. KiTas brauchen ausreichend und damit mehr finanzielle Mittel für genügend Personal und Ausstattung, um sinnvolle pädagogische Arbeit gewährleisten zu können, die sich am Bedarf der Kinder ausrichtet!

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die §§ 16 Personalausstattung und 24 Landeszuschüsse des ThüKigaG müssen geändert werden: In § 16.2 soll die Einstufung des Personalschlüssels erstens vereinfacht werden: “Die Bemessung des Betreuungsschlüssels anhand verschiedener Altersgruppen und den Geburtsdaten der Kinder ist komplex und in der Praxis nur schwer umsetzbar. Ein gesetzlicher Personalschlüssel dem zwei Altersgruppen (U3 und Ü3) zugrunde liegen, entspricht nicht nur den pädagogischen Erfordernissen und der personalplanerischen Praxis, sondern reduziert auch die hohen Flexibilitätsanforderungen der Beschäftigten.” (ZeTT-Bericht Nr. 1/2020) Zeitens muss der Personalschlüssel den Empfehlungen der Bertelsmannstiftung angepasst werden: „Damit allen Kindern unabhängig von ihrem Wohnort vergleichbare Bildungschancen geboten werden, empfiehlt die Bertelsmann Stiftung, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die strukturellen Rahmenbedingungen der KiTas einzuführen. Als Qualitätsstandard für den Personalschlüssel schlägt sie bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren den Wert 1:3 sowie für die Altersgruppe der Kindergartenkinder (ab drei Jahren bis zur Einschulung) den Wert 1:7,5 vor.“ Wir fordern daher folgende Änderung des Gesetzes sowie entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Änderungen: „Die notwendige Anzahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist gewährleistet, wenn eine pädagogische Fachkraft zeitgleich regelmäßig nicht mehr als: (1.) drei Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ,(2.) 7,5 Kinder zwischen dem vollendeten dritten Lebensjahres bis zur Einschulung betreut.“ Drittens muss ein Absatz zur Regelung in (gesundheitlichen) Krisen ergänzt werden: In Krisensituationen, die besondere gesundheitliche Vorkehrungen erfordern, müssen zusätzliche Mittel für Ausstattung und Personal vom Land zur Verfügung gestellt werden: Pädagogische Konzepte müssen unter den gegebenen Bedingungen umgestellt werden, feste Gruppe mit festen Erzieher:innen erfordern neue Personalplanung, Betreuungszeiten müssen eingeschränkt, sowie Räume für Infektionsschutz aufgeteilt werden. Für eine Aufrechterhaltung einer kindgerechten Betreuung braucht es daher mehr Personal und eine umfangreichere Ausstattung der Kitas.Die aktuelle zweite Welle von Corona-Erkrankungen zeigt, dass kurzfristige und befristete Lösungen – wie §30a des ThüKigaG – nicht ausreichen. Das Ende der Pandemie ist nicht absehbar, sowie weitere Pandemien in den kommenden Jahren möglich.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

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