Schulspeisung muss für alle bezahlbar bleiben

Abgeschlossen
327 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Alina Köhler
    aus 04626 Schmölln
  • veröffentlicht am 25.01.2021

Welches Ziel hat die Petition?

Förderung der schulischen Mittagsverpflegung

Welche Entscheidung wird beanstandet?

nein

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

nein

Wie wird die Petition begründet?

Sehr geehrte Mitgliederinnen und Mitglieder des Petitionsausschusses, Grund dieser Petition ist die Forderung nach finanzieller Unterstützung der täglichen schulischen Mittagsverpflegung sämtlicher Thüringer Schüler durch den Freistaat mit dem Ziel einer nachhaltigen gesunden Verpflegung aller Schüler. Wir vertreten die Eltern des Roman-Herzog-Gymnasiums Schmölln und werden im Rahmen dieser Petition von den Eltern des Veit- Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasiums Meuselwitz unterstützt. Die Thüringer Schulordnung sieht eine Förderung des Ganztagsunterrichtes vor. Für die Schüler bedeutet dies nicht selten tägliche Unterrichtseinheiten bis 16:00 Uhr. Hinzu kommen Zeiten für Schulwege, die insbesondere im ländlichen Bereich bis zu zwei Stunden täglich in Anspruch nehmen können. Damit korrespondiert neben dem Erfordernis der in der aktuellen Diskussion stehenden ausreichenden Lehrkräfte und (digitalen) Lernmaterialien etc. auch die Notwendigkeit einer reichhaltigen und gesunden Verpflegung sämtlicher Schüler. Ein gesundes und reichhaltiges Mittagsangebot in der Schule ist unerlässlich. Dieses stand bislang im Hintergrund bzw. wurde seitens der Landesregierung völlig vergessen. Finanziell wird die Ernährung der Schüler während der teils ganztägigen Schulzeit derzeit ausschließlich durch die Elternhäuser getragen. Insbesondere auf Grund der turnusmäßigen Staffelung des Mindestlohnes sowie infolge stetiger Preissteigerungen bei gesunden Rohstoffen einschließlich Bio-Produkten erleben wir derzeit eine mehrfache Preissteigerung der schulischen Mittagessenversorgung pro Schuljahr, die bereits jetzt die finanziellen Möglichkeiten eines Großteils der Familien übersteigt. Am Beispiel unseres Gymnasiums wird die Problemlage verständlich: Auf Grund von Qualitätsmängeln des schulischen Mittagessens haben Lehrer, Schüler und Eltern im Jahr 2018 gemeinsam von dem aus damaliger Sicht vergleichsweise preisgünstigen Versorgungsunternehmen Abstand genommen. Die Wahl fiel ab Januar 2019 auf einen Essenversorger, der sowohl gesundes und schmackhaftes Essen aus frischen Produkten ohne Verwendung von Zusatzstoffen wie Geschmacksverstärker und Konservierungsstoffe als auch eine gesunde Zubereitungsvariante anbietet, bei der die Mahlzeiten in der Einrichtung vor Ort direkt vor dem Verzehr fertig zubereitet werden und nähstoffreduzierende lange Warmhaltemethoden entfallen können. Mit 3,75 € pro Portion lag der Preis zwar über dem Durchschnitt der Mitbewerber, wurde jedoch seitens der Entscheidungsträger aus Lehrer-, Schüler- und Elternschaft noch als akzeptabel befunden. Infolge der guten Essenqualität nehmen an unserer Schule überdurchschnittlich 70 bis 75 % der Schüler sowie ein beachtlicher Teil der Lehrer an der Mittagsverpflegung teil. Seit Bezugsbeginn Anfang 2019 erlebten und erleben wir jedoch infolge der turnusmäßigen Mindestlohnanpassungen und Preissteigerungen bislang eine zweimalige Preiserhöhung. Ab Januar 2021 wird der tägliche Portions-Preis für die Mittagsverpflegung bereits 4,25 € betragen. Auch andere Essenversorger haben die Preise adäquat erhöht. Als Wirtschaftsunternehmen haben diese keine andere Wahl, als Kostensteigerungen mit Preiserhöhungen zu kompensieren. Die turnusmäßige Erhöhung des Mindestlohnes führt sowohl beim Essenanbieter als auch bei dem an diesen angeschlossenen Caterer zur Steigerung der Personalkosten. Diese Kostenerhöhungen bei zwei involvierten Wirtschaftsunternehmen wird von diesen an den Endkunden weitergereicht und letztlich auf die Portionspreise pro Mittagessen aufgeschlagen. Am 28. Oktober 2020 hat das Bundeskabinett die dritte Mindestlohnanpassungsverordnung bis zunächst zum 1. Juli 2022 beschlossen, so dass auch künftig nicht von einer Preisstabilität ausgegangen werden kann, sondern sich vielmehr die Preisspirale absehbar weiter nach oben entwickeln wird. Zusätzlich stehen Forderungen nach Produkten mit hoher Qualität im Fokus. Das bedeutet steigende Preise für die Zutaten und für deren Zubereitung. Die Förderung nach der Thüringer Förderrichtlinie-Schulverpflegungsqualität vom 05.12.2019 stellt möglicherweise einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar, ist jedoch auf Grund deren Befristung und auf Grund der Auswahl nur einiger weniger Einrichtungen unter speziellen Bedingungen aus unserer Sicht nicht geeignet, den Widerspruch zwischen Ganztagsschule und Kostensteigerung der erforderlichen Schülerverpflegung für alle Familien und alle Einrichtungen nachhaltig aufzulösen. Bereits derzeit ist erkennbar, dass viele Familien am Rand der Finanzierbarkeit der täglichen Mittagsversorgung ihrer Kinder stehen und aus diesem Grund einige Schüler an der täglichen Essenversorgung bereits nicht mehr teilnehmen. Besonders betroffen sind hier Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern. Die staatliche Förderung im Rahmen des Teilhabepaketes fällt hierbei nicht ins Gewicht (derzeit nur 2 Schüler am Roman-Herzog-Gymnasium Schmölln). Diese Erfahrung deckt sich mit denen anderer Einrichtungen, unabhängig vom jeweiligen Anbieter und Caterer. Damit werden alle Anstrengungen, die vom Schulträger und der Schulgemeinschaft unternommen worden sind, einen qualitativ guten Essenanbieter zu finden, in Frage gestellt. Die Entwicklung zeigt zudem, dass in Einrichtungen, in denen gemeinsam mit Lehrern, Schülern und Eltern ein Essenanbieterwechsel entschieden wird, die Entscheidung vielfach noch immer an den Kosten und weniger an der Qualität des Essens ausgerichtet wird. Die ständige Kostenerhöhung der Mittagsverpflegung mit den vorbezeichneten Entwicklungen führt langfristig zu weiterer ungesunder Ernährung mit gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit unsere Kinder und Jugendlichen bis hin ins spätere Erwachsenenalter. Auf die Krankenkassen kommen so ernährungsbedingt hohe Kosten zu. Das kann und darf nicht das Ziel einer Gesellschaft und des Staates sein. Nach Einschätzung der OECD hängt in Deutschland die Bildungschance noch immer zu stark vom sozialen Status ab. Gleiches gilt für gesunde Ernährung. Hier müssen sowohl die Gesellschaft als auch der Staat Verantwortung übernehmen. In Skandinavischen Ländern wie Finnland und Schweden ist seit vielen Jahren das Schulessen staatlich gestützt und für die Familien kostenfrei. Eine qualitativ gute und warme Mahlzeit pro Tag ist ein wichtiger Beitrag für die Schülergesundheit. Der Freistaat Thüringen leistet sich einen kostenintensiven Kindertag als Feiertag, verliert jedoch die Förderung der Kinder und hiermit auch des Schulessens aus dem Blick. Hier ist schnelles Handeln durch die Landesregierung gefordert. Um der vorbezeichneten Entwicklung entgegen zu wirken und sowohl mehr Familien zur Teilnahme an der schulischen Mittagsverpflegung der Schüler zu motivieren als auch Einrichtungen zu Anbieterwechsel im Rahmen eines gesünderen Essens zu bewegen, ist aus unserer Sicht die Förderung der gesamten Kosten sämtlicher Portionen der schulischen Mittagsverpflegung, mindestens jedoch in einer Größenordnung von ca. 50 % erforderlich.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

nicht bekannt

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

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