Das Gewerbegebiet URB638 ist Anlass, die Projektplanungen der LEG Thüringen stärker an die klimatische Vorsorge und die Bewahrung der Ressource Boden zu binden

Abgeschlossen
1622 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Robert Bednarsky
    aus 99084 Erfurt
  • veröffentlicht am 08.12.2020

Welches Ziel hat die Petition?

Der Freistaat Thüringen soll auf die LEG Thüringen, die 100%ige Tochter des Landes ist, Einfluss nehmen, dass sie die Strategien und Ziele des Landes bzgl. der Reduzierung der Neuversiegelung (§ 1a (2) BauGB und dem LEP 2025) stärker in ihren Projektplanungen berücksichtigt und umsetzt.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die LEG plant gemeinsam mit der Stadt Erfurt ca.-45 ha-Ackerflächen, die als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft sowie als Kaltluftentstehungsgebiet mit Belüftungspotential Bebauung (RPM) ausgewiesen sind, als Gewerbegebiet (genannt URB638) zu versiegeln. Die Petition wendet sich nicht gegen eine bestimmte Entscheidung (da diese zum Zeitpunkt des Einreichens der Petition noch nicht ergangen ist), sondern gegen die zugrundeliegende Verfahrens- und Handlungspraxis der LEG, die in dem genannten Verfahren beispielhaft zum Ausdruck kommt.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Die relevanten Entscheidungen sollen, nach Vorbereitung und Abwägung möglicher entgegenstehender Belange durch die Stadtverwaltung Erfurt und die LEG, durch den Stadtrat Erfurt getroffen werden. Die Entscheidungen über die Verfahrensschritte oblagen/obliegen der Stadtverwaltung und der LEG (als ihrem Partner).

Wie wird die Petition begründet?

Die von der Planung des Gewerbegebietes URB638 betroffenen Flächen zählen, mit Bodenwerten von 90-99 vom 100 zu den besten Böden Deutschlands und sind - neben ihrer Ausweisung als Vorranggebiet Landwirtschaft im REP Mittelthüringen - zusätzlich als Kaltluftentstehungsgebiet und Belüftungskorridor ausgewiesen. Ihre Versiegelung widerspricht jedem seit Jahren von der Thüringer Landesregierung, ihren nachgelagerten Organen und allen politischen Entscheidungsträgern propagierten Gedanken der Nachhaltigkeit und der Einschränkung des Flächenverbrauchs. Sie verletzt nicht nur das LEP2025, sondern zahlreiche weitere Thüringer Strategien und Pläne in den Bereichen Boden-, Umwelt- und Ressourcenschutz. Als 100%ige Tochter des Freistaats Thüringen sollte die LEG besonders auf die Verwirklichung der Strategien und Zielsätze des Freistaats und seiner Landesregierung hinarbeiten, unabhängig in wessen Auftrag oder unter welchem Eigeninteresse sie tätig ist. Allerdings zeigt sich in der Praxis und beispielhaft am genannten Projekt, dass bestimmte Ziele (wie der Ressourcen- und Bodenschutz) regelmäßig vernachlässigt werden bzw. wenig Interesse zu bestehen scheint, ihnen Geltung zu verschaffen. Die für das Bebauungsplanverfahren gemeinschaftlich von LEG und Stadtverwaltung Erfurt durchgeführte Standortprüfung wurde, seitens der Planungsträger, grob einseitig bzw. unter Ausschluss der Option der Wiedernutzbarmachung von Flächen, sowie den Möglichkeiten der städtebaulichen Nachverdichtung und alternativer Standortkonzepte durchgeführt. Alle Alternativstandorte lagen, wie auch URB638, ausschließlich auf Ackerflächen und verletzen die genannten Schutzgrundsätze in ähnlicher Weise. Die in Erfurt vorhandenen "erheblichen Flächenreserven an alten Industriestandorten und Brachflächen" wurden als Alternativen, durch die LEG, pauschal aus Kostengründen und angeblich fehlenden Landesförderprogrammen ausgeschlossen, obwohl die Planungsträger ihr Projekt maßgeblich über GRW-Landesförderprogramme finanzieren wollen. Es ist mehr als auffällig, dass alle seitens der Planungsträger erarbeiteten Konzepte, Studien oder Anmerkungen darauf ausgerichtet zu sein scheinen, mögliche Einspruchsgründe oder Fragen zu Planungsalternativen auszuschließen, um nach "Abwägung" nur den vom Planungsträger favorisierten Standort wählen zu können. Wirkliche Bemühungen der Planungsträger, Gedanken des Ressourcenschutzes zur Geltung zu bringen oder Flächenverbrauch einzuschränken, sind nicht erkennbar. Hierin sehen die Petenten eine massive Verletzung der Verantwortung der Planungsträger und insb. der LEG. Für weitere Details verweisen wir auf die in der Stellungnahme der Petenten zusammengetragenen Planungsfehler sowie die Internet-Präsentation des Ortsteils Urbich.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Petition wendet sich nicht direkt auf die Änderung eines spezifischen Gesetzes. Dennoch halten die Petenten die derzeitigen Regelungen zur Begrenzung des Flächenverbrauchs für unzureichend. Obwohl theoretisch die Option einer Abwägungsentscheidung zugunsten des Boden- oder Ressourcenschutzes möglich ist, zeigt die langjährige Erfahrung, dass diese so gut wie nie in der Praxis angewendet werden. Dadurch sind die Regelungen im Effekt nahezu wirkungslos und werden regelmäßig zugunsten anderer Kriterien (wie prognostizierten Arbeitsplätzen, Einnahmehoffnungen etc.) unterbewertet. Der Freistaat sollte überdenken, wie er seine Ziele effektiver und durchsetzbarer gestaltet, z.B. durch stärkere Anforderungen zugunsten dieser Kriterien oder anderen Anreizen, diese Ziele zu fokussieren. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten aber mindestens verpflichtende Verfahrensregeln für landeseigene Planungs- und Projektinstitutionen verabschiedet werden, damit diese die von Landesregierung und Landespolitik beschlossenen Zielsätze auch verbindlich in ihre Arbeit einfließen kann und sie damit nicht mit der eigenen planerischen Arbeit kollidieren.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Die Petenten und zahlreiche andere gesellschaftliche Gruppierungen haben sich seit Eröffnung des Planungsverfahrens massiv eingebracht und ihre zahlreichen Bedenken in Stellungnahmen, politischen Gesprächen und der Öffentlichkeit dargestellt. Eine Zusammenfassung haben die Petenten der Petition, wie beschrieben, beigefügt. Rechtsbehelfe gegen eine potentielle Planentscheidung behalten sich mehrere Beteiligte ausdrücklich vor.

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen