Göltzschtalstraße als Landes- bzw. Staatsstraße erhalten und Autobahnzubringer in Richtung Treuen ertüchtigen

Abgeschlossen
828 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jens-Holger Schmidt
    aus 07973 Greiz
  • veröffentlicht am 25.01.2021

Welches Ziel hat die Petition?

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags wird gebeten, I. sich für den Erhalt der Göltzschtalstraße zwischen Greiz und Mylau als Landesstraße (auf Thüringer Seite) und als Staatsstraße auf sächsischer Seite einzusetzen und den Bau eines separaten Radwegs zu unterstützen. II. darüber hinaus auf Thüringer Seite mit der Landesstraße L 1296 den zügigen Lückenschluss zwischen der zeitnah geplanten Ortsumgehung Kleingera (Ortsteil von Elsterberg) im Zuge der Staatsstraße 296/298 und der Bundesstraße B92 Greiz-Plauen zu unterstützen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

I. Nach Kenntnisstand des Petenten bzw. der Mitzeichner liegt zum Zeitpunkt der Einreichung der Petition noch keine abschließende Entscheidung vor. Es wurde jedoch seitens des Freistaats Sachsen Kontakt zum Freistaat Thüringen aufgenommen mit dem Ziel, die Göltzschtalstraße zwischen Greiz und Mylau (bestehend aus der Staatsstraße S 295 in Verbindung mit der Landesstraße L 1295) zur Fahrradstraße abzustufen und damit mit Ausnahme des reinen Anliegerverkehrs dem Straßenverkehr zu entziehen. Seitens der Thüringer Landesregierung steht eine Entscheidung unmittelbar bevor, so dass Eile geboten ist. II. Im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung Kleingera und dem weiteren Ausbau der S 296/298 fehlt bisher eine Entscheidung zur zügigen Fertigstellung eines hinreichend leistungsfähigen Lückenschlusses im Zuge der L 1296 zwischen der Landesgrenze Thüringen / Sachsen und der Bundesstraße B 92

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

I. Initiiert wurde der Gedanke zur Abstufung der Göltzschtalstraße durch den Freistaat Sachsen. In den Abstimmungsprozess involviert sind die Thüringer Landesregierung sowie betroffene Kommunen. II. Es fehlt bislang eine Entscheidung.

Wie wird die Petition begründet?

Generell bleibt festzustellen, dass das Thüringer Vogtland, besonders der Raum Greiz, zu den wirtschaftlich benachteiligten Regionen Thüringens gehört. Insbesondere die Verkehrsanbindung weist erhebliche Defizite auf. Während die B 92 von Greiz in Richtung Gera überlastet ist und sich an mehreren Stellen als Unfallschwerpunkt zeigt, die Ortsumgehungen Großebersdorf/ Frießnitz/ Burkersdorf im Zuge der B 175 nach wie vor auf sich warten lassen, sind auch die Verkehrsachsen von Greiz in den westsächsischen Raum derzeit nicht hinreichend leistungsfähig, um einerseits erfolgreicher an der wirtschaftlich stärkeren Entwicklung Westsachsens teilhaben zu können und andererseits die eigentlich nahe liegende Bundesautobahn A72 (Hof-Plauen-Chemnitz-Leipzig) in angemessener Zeit erreichen zu können. Es besteht ein vitales Interesse des Freistaats Thüringen an leistungsfähigen Verkehrsanbindungen des Raums Greiz nach Westsachsen, um bessere Standortbedingungen für die regionale Wirtschaft und den regionalen Arbeitsmarkt zu erreichen. I. Diesem Ziel steht die Abstufung der Göltzschtalstraße diametral entgegen. Sie ist die Straßenverbindung aus Richtung Greiz zu einem der wichtigsten touristischen Höhepunkte des gesamten Vogtlands, der Göltzschtalbrücke. Die Göltzschtalbrücke ist die größte Ziegelbrücke der Welt, für sie wurde der Status als Weltkulturerbe beantragt. Die Landes-beziehungsweise Staatsstraße zwischen Greiz und Mylau ist die einzige Straßenverbindung zwischen Greiz und dem Raum Reichenbach / Mylau, die nicht durch erhebliche geodätische Höhenunterschiede gekennzeichnet ist. Schon bei winterlichen Wetterlagen wird sie wegen der am Friesener Berg auf der B 94 Greiz-Reichenbach oft querstehenden Busse und LkW als Ausweichstrecke benötigt, was ebenso bei den zahlreichen baustellenbedingten Sperrungen auf der B 94 zutrifft. Darüber hinaus befinden sich an der Göltzschtalstraße Unternehmen und Einrichtungen, die erheblichen LkW-Verkehr bedingen. Dazu zählen beispielsweise die Klärschlammtransporte der Mylauer Kläranlage sowie Transporte weiterer Unternehmen auf sächsischer Seite und auf Thüringer Seite vor allem die Koehler Greiz GmbH & Co. KG, eine Papierfabrik von überregionalem Rang, die alleine wöchentlich Presseberichten zufolge ein Verkehrsaufkommen von rund 200 LkW je Fahrtrichtung hat. Es zeigt sich, dass allein schon der Anliegerverkehr die Abstufung zur Fahrradstraße ad absurdum führt und eine trügerische Sicherheit vorgaukeln würde. Ziel muss es allein schon deshalb sein, einen separaten Radweg zu errichten, dessen Kosten aufgrund der einfacheren Entwurfsstandards auch in angemessenen Grenzen zu halten wären. Mit Blick auf die besonders angespannte finanzielle Lage der Kommunen kann es auch seitens der beteiligten Länder nicht wirklich gewollt sein, den Unterhaltungsaufwand der bisherigen Landes-bzw. Staatsstraße auf die betroffenen Kommunen abzuwälzen. II. Mit der weiteren Ertüchtigung der S 296/298 steigt die Attraktivität dieser Verbindung als Autobahnzubringer in Richtung Autobahnauffahrt Treuen. Das bietet nicht nur die Möglichkeit einer leistungsfähigen Anbindung in Richtung München / Nürnberg / Hof / Regensburg, sondern auch die Anbindung an den westböhmischen Raum und eine interessante Ortsumgehung von Plauen. Das bedeutet jedoch zugleich, dass mit einem zunehmenden Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Bereits jetzt erweist sich die L 1296 im Greizer Ortsteil Sachswitz als Nadelöhr mit erheblichen Defiziten.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

I. Nein II. Mit Ausnahme der Haushaltgesetzgebung nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

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