Wiederholung des Schuljahres 2020/2021

Abgeschlossen
74 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Ralph Weisgerber
    aus 07819 Triptis
  • veröffentlicht am 25.01.2021

Welches Ziel hat die Petition?

Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder über die Wiederholung des Schuljahres 2020/2021 wegen Covid 19 bedingter Einschränkung des Schulunterrichtes

Welche Entscheidung wird beanstandet?

nein

Wie wird die Petition begründet?

Die Schulen sind pandemiebedingt beginnend mit März 2020 in erheblichem Umfang gehindert den Schülern den vom Kultusministerium in den Lehrplänen vorgegebenen Lehrstoff zu vermitteln; auch der Distanzunterricht einschliesslich unterstützender Elternbetreuung erreicht nicht annähernd das vorgegebene und in der Vergangenheit erzielbare Niveau. Da die Lehrpläne aufeinander abgestimmt sind kann ein zufriedenstellendes Ergebnis nur durch Wiederholung eines gesamten Schuljahres oder -aus zensurtechnischen Gründen- bei hinreichender Berücksichtigung und Rücksichtnahme der schultechnischen Einschränkungen im Rahmen der Leistungsbewertung erfolgen. Alternativ käme in Betracht, die Schulzeit im Gymnasium auf 13 Schljahre zu verlängern, um den studierfähigen/-willigen Gymnasiasten eine entsprechende Befähigung zu vermitteln. Alternativ könnten auch die Lehrpläne insgesamt überarbeitet und an den pandemiebedingt eingeschränkten Unterricht angepasst werden; das wäre jedoch ein unverhältnismässiger Aufwand, auch die Lehrmittel müssten entsprechend angepasst werden. Die einfache Lösung, aus Gründen des pandemiebedingt eingeschränkten Schulunterrichtes wohlwollend die Erteilung von Benotungen der Schüler zu gestalten, hilft den Schülern auf mittlere und längere Sicht nicht, den künftigen Anforderungen des Schulunterrichtes/Studiums zu entsprechen. Die allgemeine Wiederholung des Schuljahres ist im Verhältnis zu den zu erwartenden (von den Schülern im allgemeinen nicht verursacht und im Ergebnis im wesentlichen nicht abwendbar) Folgen ein erheblich geringerer und geeignerter Eingriff. Andere geeignete und weniger einschneidende Massnahmen stehen nicht zur Verfügung.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Das Thüringer Schulrecht müsste entsprechend geändert werden.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Kein Rechtsbehelf statthaft, da Petition auf künftige Gesetzesänderung gerichtet.

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen