Datenschutzrechtliche Lockerung Bei der Nutzung digitaler Plattformen um eine bestmöglich Stoffvermittlung der Schüler;innen zu ermöglichen|

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  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Hamid Haziri
    aus 98673 Eisfeld
  • veröffentlicht am 03.05.2021

Welches Ziel hat die Petition?

Das Lockern der datenschutzrechtlichen Regelungen im Bezug auf die Stoffvermittlung in der Schule.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Im Bezug auf die datenschutzrechtlichen Regelungen; Thüringer Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Thüringer Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - ThürDSAnpUG-EU -)

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Der thüringische Landtag und somit auch der Datenschutzbeauftragte.

Wie wird die Petition begründet?

Mit dem Fortschritt von Medien, & Technologien in Deutschland und in der ganzen Welt ist es wichtig geworden, mit der Zeit zu gehen. Es ist wichtig, den Schüler;innen und den Lehrkräften sowie im Allgemeinen der Schule eine bestmögliche barrierefreie Kommunikation und Stoffvermittlung des Unterrichts zu gewährleisten.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Würde man als alternative freie Inhalte der Mediathek des Thüringer Schulportals nutzen, wäre das eine Alternative, die auf dauer dieser Belastung nicht standhalten würde. Grade aktuell greifen die Lehrkräfte auf Internetplattformen wie YouTube o.ä. zurück, weil diese sehr gute Ergänzungen zum Unterricht sind.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

In aktueller Fassung versuchen wir es außergerichtlich mit einer Petition und dementsprechend mit einem Offenem Brief entgegenzuwirken

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen