Aufwertung demokratischer Mitwirkung – Einführung einer Popularklage

Abgeschlossen
4 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Christian Teloh
    aus 40470 Düsseldorf
  • veröffentlicht am 07.03.2022

Welches Ziel hat die Petition?

Einführung einer Popularklage zum Thüringer Verfassungsgerichtshof, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden kann, daß Vorschriften des Landesrechtes ein in der Verfassung des Freistaats Thüringen garantiertes Grundrecht verletzen

Welche Entscheidung wird beanstandet?

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Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

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Wie wird die Petition begründet?

Während das Petitionsrecht dem Einzelnen ohne besondere Legitimation und Hürden die Befugnis einräumt, sich mit Bitten und Beschwerden an das Landesparlament zu wenden, ist der Zugang zur Landesverfassungsgerichtsbarkeit stets von einer Individualbetroffenheit des Einzelnen abhängig. Dem Einzelnen ist damit die Möglichkeit versagt, landesrechtliche Vorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit denGrundrechten des Landes zur Prüfung zu stellen, wenn er nicht selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist. Demgegenüber erweitert die Popularklage die Mitwirkungsmöglichkeiten des Einzelnen, sich im öffentlichen Interesse für den Schutz der Grundrechte einzusetzen. Die Popularklage leistet damit einen wichtigen und wertvollen Beitrag zur Stärkung demokratischer Mitwirkung, indem Sie den Zugang zur verfassungsrechtlichen Kontrolle einer breiten Öffentlichkeit und nicht nur der Gruppe und dem Willen der Individualbetroffenen vorbehält. Der Petitionsausschuss wird deshalb ersucht, sich im Landtag für die Einführung einer Popularklage einzusetzen, die es jedem ermöglicht, sich mit der Behauptung an den Thüringer Verfassungsgerichtshof zu wenden, daß Vorschriften des Landesrechtes ein in der Landesverfassung garantiertes Grundrecht verletzen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Einführung einer Popularklage im Sinne der Petition ist nur mit einer Gesetzesänderung zu erreichen, da das geltende Landesrecht eine Popularklage bislang nicht vorsieht. Die Popularklage könnte hierbei in dem Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof und ggf. in der Landesverfassung geregelt werden.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

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