Verfahrensverzeichnis gemäß Thüringer Datenschutzgesetz

Abgeschlossen
4 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jan-Erik Hansen
    aus 15806 Dabendorf
  • veröffentlicht am 14.04.2016

Welches Ziel hat die Petition?

dass das schriftliche Verfahrensverzeichnis gemäß § 10 des Thüringer Datenschutzgesetzes , welches vorbehaltlich der Versagensgründe des § 13 Abs. 5 des Thüringer Datenschutzgesetzes von jedermann beim Thüringer Landtag gebühren- und auslagefrei eingesehen werden kann, auch postalisch oder elektronisch zeitnah, zukünftig und dauerhaft versendet werden kann und diesbezügliche gesetzliche Regelungen dahingehend geändert werden. Es sollte zukünftig ein ein Anspruch bestehen,dass das schriftliche Verfahrensverzeichnis gemäß § 10 des Thüringer Datenschutzgesetzes , welches vorbehaltlich der Versagensgründe des § 13 Abs. 5 des Thüringer Datenschutzgesetzes von jedermann beim Thüringer Landtag gebühren- und auslagefrei eingesehen werden kann, auch postalisch oder elektronisch versendet wird.

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