24/7/4/ erreichbare Kriesenintervention im Gesundheitsamt der Landratsämter

In Beratung
5 Mitzeichnungen
  • Gesundheit & Soziales
  • Keine Region
  • eingereicht von Felix Grobe
    aus 36433 Bad Salzungen
  • veröffentlicht am 27.06.2023

Welches Ziel hat die Petition?

Ich bitte um eine Petition zur Kriesenintervention in den Gesundheitsämtern der Landratsämter in Thüringen.

Ich stelle mir eine 24/7/4 besetzte Kriesenintervention in den Landratsämtern der Landkreise von Thüringen.vor

Dabei denke ich an eine Form der medizinischen Prävention , zur Abwendung von Selbst-und Fremdgefährdung, noch bevor eine akute Kriese in der Form auftritt, in der das Thüringer Gesetz zur richterlichen Unterbringung in Kraft tritt.


Ich denke dabei daran, das eine begleitende Form der noch abzuwenden persönlichen Kriese eines Bürgers hilft, genaue Grenzen im sozialen Miteinander gesetzt werden kann. Dabei denke ich zum Beispiel an "Nähe- , Distanz Problemen im bürgerlichen Alltag.

Das ganze wäre in telefonischer Begleitung in der Zeit vor der Dekompensation denkbar.

...usw



Wie wird die Petition begründet?

Die Kriesenintervention und "richterliche Unterbringung" geschieht heut zu Tage erst, wenn die Kriese den Punkt zur Unterbringung bei Selbst-, und Fremdgefährdung erreicht.


Dabei fehlt meiner Meinung eine Hotline des öffentlichen Dienstes , die da ansetzt. wo zum Beispiel das "Sorgentelefon" der Kirchen oder anderer privater Träger die Aufgabe übernehmen wollen , Kriesen der Selbst und Fremdgefährdung behandeln wollen.


Eine Idee wäre dabei , den sozialpsychiatrischen Dienst (SPDI) in die Lage zu versetzen , Kriesen im Vorfeld der "richterlichen Unterbringung", telefonisch zu begleiten und dokumentarisch richtig zu orten.


Anhand der dokumentationspflich könnten sich dann Lösungen auch für das soziale Umfeld ergeben.

Dabei möchte ich bedenken , das die Prävention einen erneuten Meilenstein zur Gewaltabwehr im Enstehen einer Eskalation, sozialpsychiatrisch gut eingestellt wäre.


...usw

Vielen Dank

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