Die Petition wurde nunmehr im Petitionsausschuss abschließend beraten. Dabei wurde eine ergänzende Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einbezogen. Auf den Zwischenbericht, der am 29.04.2024 über das Ergebnis der ersten Beratung im Petitionsausschuss informierte, wird zunächst verwiesen.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat nachfolgende Informationen zur Bearbeitung der Thematik „Krisendienst“ im Freistaat Thüringen und eine aktuelle Zusammenfassung über die zwischenzeitlich veranlassten Aktivitäten/Maßnahmen gegeben.
Danach hat das Fachreferat des Ministeriums die Thematik als Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Landesfachbeirates für Psychiatrie am 11. April 2024 eingebracht. Im Ergebnis eines gemeinsamen Austausches, der unstrittig die Notwendigkeit der Vorhaltung von Krisenhilfen im Freistaat Thüringen bestätigt hat, wurde ein Beschluss gefasst, der den Thüringer Landesfachbeirat für Psychiatrie mit der Bearbeitung der Thematik beauftragt hat. In der Sitzung des Landesfachbeirates am 14. November 2024 wurde die Umsetzung dieses Beschlusses als Tagesordnungspunkt behandelt.
Auf Vorschlag der Mitglieder des Landesfachbeirates für Psychiatrie soll die Thematik in einer Unterarbeitsgruppe (UAG) mit dem Ziel bearbeitet werden, ein auf die Thüringer Bedingungen zugeschnittenes Konzept für einen psychiatrischen Krisendienst zu entwickeln.
Um möglichst viele Synergieeffekte zu bündeln, sei vorgesehen, hierfür das Wissen und die Erfahrungen der von der LAG der Sucht- und Psychiatriekoordinatoren initiierten und bereits tätigen Strategiearbeitsgruppe „Krisendienst“ zu nutzen und diese als UAG des Landesfachbeirates für Psychiatrie mit dem Auftrag der Umsetzung des Beschlusses des Landesfachbeirates zu beauftragen.
Auf Initiative des Thüringer Landesverbandes der Psychiatrie-Erfahrenen (TLPE) wurde die Thematik „Krisendienst“ ebenfalls in einer Sitzung des Landesbehindertenbeirates im Oktober 2024 behandelt. Auch die Mitglieder des Landesbehindertenbeirates hätten sich deutlich für die Notwendigkeit ausgesprochen und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dieser fordert die Einrichtung eines psychiatrischen Krisendienstes in Thüringen und empfiehlt der Landesregierung die Schaffung der dafür notwendigen Voraussetzungen.
Der Regierungsvertrag des Freistaats Thüringen 2024 bis 2029 sieht unter anderem die Prüfung eines psychiatrischen Krisendienstes nach dem Beispiel anderer Bundesländer als Arbeitsauftrag vor. Damit soll entsprechend der Vereinbarung eine niedrigschwellige psychiatrische und psychosoziale Krisenhilfe erreicht werden.
Die Bemühungen der Landesregierung stehen auch im Einklang mit den Initiativen auf Bundesebene, z.B. mit der am 30. April 2024 veröffentlichten „Nationalen Suizidpräventionsstrategie“ des Bundesministeriums für Gesundheit, die unter anderem die Etablierung von Krisendiensten empfiehlt, unterstützt die Bundesregierung das Engagement für Suizidprävention.
Im Ergebnis der Beratung hat der Petitionsausschuss festgestellt, dass das Anliegen der Petition in politische Zielvorgaben aufgenommen wurde. Mit diesen und den bereits zuvor erteilten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abgeschlossen.

