24/7/4/ erreichbare Kriesenintervention im Gesundheitsamt der Landratsämter

In Beratung
5 Mitzeichnungen
  • Gesundheit & Soziales
  • Keine Region
  • eingereicht von Felix Grobe
    aus 36433 Bad Salzungen
  • veröffentlicht am 27.06.2023
  • 29.04.2024
    Zwischenbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Petition zwischenzeitlich beraten. Neben der Petition wurde in die Beratung eine Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) einbezogen.

    Im Ergebnis der Beratung wurde grundsätzlich eine Notwendigkeit für die Vorhaltung flächendeckender niedrigschwelliger Hilfen zur Krisenbewältigung als Angebot/Leistung des psychiatrischen Versorgungssystems gesehen. Eine frühzeitige Krisenintervention könne entscheidend sein, um die für die Betroffenen meist ausweglose seelische Situation zu mildern und weitergehende Maßnahmen einer akuten stationären Notfallversorgung zu vermeiden.

    Die Thematik habe sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene zunehmend an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt ausgelöst durch die Zunahme psychischer Erkrankungen in Folge der Corona-Pandemie.

    In Thüringen habe die Landesarbeitsgemeinschaft der Psychiatrie- und Suchtkoordinatoren (LAG) gemeinsam mit dem Bundesverband Aktion psychisch Kranke e.V. (ApK) zur Thematik einen thüringenweiten Fachtag (26.04.2023) durchgeführt. Die außerordentliche Beteiligung von Institutionen, Verbänden, Leistungsträgern und Selbsthilfeverbänden der psychiatrischen Versorgung habe gezeigt, in welchem Maße die Thematik auch in Thüringen in den verschiedensten Versorgungsbereichen an Präsenz zugenommen habe.

    Im TMASGFF werde die Thematik „Krisendienst“ als Aufgabenschwerpunkt im Fachreferat „Psychiatrische Versorgung, Maßregelvollzug“ bearbeitet. Aus der gemeinsamen Auswertung des o. g. Fachtages mit der LAG der Psychiatrie- und Suchtkoordinatoren und auch der Abstimmung mit ausgewählten Bundesländern, die ebenfalls die Etablierung von Krisendiensten planten und bereits etabliert hätten (Bayern, Berlin), sei deutlich, dass sowohl aus fachlichen als auch als finanziellen Gründen eine dezidierte Prüfung erforderlich sei.

    Insbesondere gehe es dabei um die Erhebung der vorhandenen Versorgungsstrukturen, die Analyse, wo, durch wen und in welchem Umfang bereits niedrigschwellige Krisenhilfe geleistet werde bzw. welche Versorgungsstrukturen durch eine effektive Ausgestaltung der finanziellen und fachlichen Ressourcen um dieses Angebot ergänzt werden könnten. Hierfür seien insbesondere ein niedrigschwelliger Zugang, eine Verfügbarkeit ohne Beschränkungen hinsichtlich Öffnungszeit, Kostenträger oder Indikatoren sowie die Gewährleistung von Beratung und Intervention durch qualifizierte Fachkräfte von Bedeutung. Die Analyse erfordere nicht nur umfangreiche empirische Effektivitäts- und Effizienznachweise, sondern auch die Einbindung/ Beteiligung weiterer Versorgungsbereiche, z. B. Kinder- und Jugendhilfe, in deren Zuständigkeit ebenfalls Bedarfe für Kriseninterventionen gesehen werden.

    Aufgrund der Zusammensetzung des „Landesfachbeirats für Psychiatrie“ (LFBP) mit unabhängigen Expert/-innen aus ganz verschiedenen Versorgungsbereichen plane das Fachreferat des TMASGFF, die Thematik in den Beirat einzubringen.

    Gleichzeitig verfolge das TMASGFF den vom Bundesministerium für Gesundheit initiierten Dialogprozess zur „Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen“, der u. a. als Zielsetzung/Handlungsempfehlung die Sicherstellung einer ambulanten niedrigschwelligen Hilfe bei psychischen Krisen und schneller Zugang zu psychiatrisch/psychotherapeutischen Leistungen flächendeckend und zu jeder Zeit durch eine psychiatrisch-fachkompetente Krisenhilfe vorsehe.

    In den Prozess einbezogen würden durch das TMASGFF auch die vom Petenten vorgeschlagenen Sozialpsychiatrischen Dienste, die nach dem Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG) für die Vor- und Nachsorge von psychisch kranken Menschen zuständig seien und über die erforderliche fachliche Expertise verfügten. Die Anregung der Petition zur Einrichtung einer Telefonhotline werde mit Blick auf die Erfahrungen bereits etablierter Krisendienste in Deutschland grundsätzlich befürwortet.

    Der Petitionsausschuss hat die Landesregierung aufgefordert, ihn über den Fortgang in der Angelegenheit zu informieren. Die Petition soll durch den Petitionsausschuss erneut beraten werden, sobald ein neuer Sachstand vorliegt.

  • 31.08.2023
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 27. Juni 2023 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden.

    In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von fünf Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 09.08.2023
    Statusänderung zu In Beratung
  • 27.06.2023
    Statusänderung zu Mitzeichnen