Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner Sitzung am 3. März 2022 abschließend beraten. In seine Beratung hat der Ausschuss eine Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) einbezogen.
Das Ministerium hatte zunächst darüber informiert, dass mit Beginn des Schuljahres auf die Herbstempfehlungen des wissenschaftlichen Beirates der Thüringer Landesregierung zum SARS-COVID-19-Pandemiefolgenmanagement vom 31. August 2021 eingegangen worden sei. Es sei unter Berücksichtigung von Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit Urlaubsreisen eine befristete vorsorgliche Testung im Rahmen des Sicherheitspuffers in den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien erfolgt. Im Anschluss sei nur auf lokal bestehende Infektionsgeschehen, d.h. an den jeweiligen Einrichtungen infektionsschutzrechtlich reagiert worden. Verbote im Hinblick auf Vereinssport sowie die Untersagung von Freizeitangeboten hätten nicht bestanden.
Nach den weiteren Ausführungen habe sich mit Beginn des Spätherbstes, spätestens ab November 2021, erneut eine epidemische Lage entwickelt, die insbesondere zu einer höheren Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten in Thüringen geführt habe.
Für Thüringen sei die epidemische Lage festgestellt worden. In Umsetzung erforderlicher gesamtgesellschaftlicher infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen werde dabei durch das TMBJS darauf geachtet, dass Kinder und Jugendliche nicht wieder durch bspw. Schul- und Kitaschließungen über Gebühr durch infektionsschutzrechtlich erforderliche und gebotene Maßnahmen belastet würden.
Eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben werde weiterhin durch die Teilnahme an den regelmäßigen wöchentlichen schulischen Testungen ermöglicht. Die Teilnahme an Vereinssport und Freizeitangeboten sei damit ebenfalls möglich.
Kontaktverbote bestünden nur insoweit ein entsprechendes Infektionsgeschehen zugrunde liege.
Die Prüfung des Petitionsausschusses führte im Ergebnis zu keiner anderen als der vom TMBJS erfolgten Beurteilung. Aus diesem Grund hat der Ausschuss auf die obigen Ausführungen verwiesen. Der Ausschuss berücksichtigte dabei insbesondere, dass Schulen und Kindereinrichtungen auch unter den Bedingungen der Pandemie geöffnet bleiben sollten, um Kinder und Jugendliche nicht über Gebühr zu belasten und ihnen weiterhin die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dafür müssen, so schwer es auch für einzelne Schülerinnen und Schüler und das Lehrpersonal sein mag, Schutzmaßnahmen getroffen werden.