In der Angelegenheit fand am 2. Dezember eine öffentliche Anhörung des Petenten statt. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (AfBJS) sowie der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (AfASGG) wurden um Mitberatung ersucht und zur Anhörung hinzugezogen (§§ 15 Abs. 2 Satz 1, 16 Abs. 1 Satz 3 ThürPetG).
Der Petitionsausschuss hat die Petition im Folgenden in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 beraten. In seine Beschlussfassung hat der Ausschuss neben der Petitionsbegründung und den Ausführungen in der öffentlichen Anhörung die Stellungnahmen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und das Ergebnis der Beratungen der Angelegenheit in den Fachausschüssen berücksichtigt. Beide Fachausschüsse haben dem Petitionsausschuss im Ergebnis ihrer mehrfachen Beratungen empfohlen festzustellen, dass dem vorgebrachten Anliegen nicht abgeholfen werden kann. Nach den Ausführungen der Fachausschüsse ist eine generelle Abschaffung der Maskenpflicht – wie von Ihnen gefordert – vor dem Hintergrund, dass man sich derzeit in einer Situation befindet, in der die Schutzmaßnahmen gerade auch in den Einrichtungen ergriffen werden müssen, nicht sinnvoll.
Der Petitionsausschuss hat sich im Ergebnis seiner Beratung der Beschlussempfehlung der Fachausschüsse angeschlossen. Dabei berücksichtigte der Ausschuss auch, dass mit Wirkung vom 21. März 2022 die Maskenpflicht im Unterricht für die Primarstufe und die Förderschule in Thüringen entfallen ist. Die Maskenpflicht bestand damit nur noch in Schulgebäuden, in der Schülerbeförderung sowie im Unterricht ab Klassenstufe 5.
Ab dem 3. April 2022 entfiel die rechtliche Grundlage zur verbindlichen Anordnung einer Maskenpflicht in Schulen durch eine Entscheidung im Landtag. Die Masken müssen seitdem nur im Rahmen der Schülerbeförderung getragen werden.