Abschaffung der Rasseliste für Hunde

Abgeschlossen
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  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von marco stecher
    aus 99817 eisenach
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Wir fordern das Streichen der Rasselisten in Thüringen. Viele Studien widerlegen die Gefährlichkeit bestimmter Rassen. Dissertationen zur Diskussion über die sogenannte Gefährlichkeit von bestimmten Hunderassen und ihren Mischlingen finden Sie im Internet. Warum also müssen die Hundebesitzer spezieller Rassen im Bundesland Thüringen so diskriminiert werden? Die Hunde müssen Maulkorb und Leine tragen. Hier das Bedenken warum es nicht sinnvoll ist so etwas zu befürworten: Wir fordern stattdessen einen Sachkundenachweis (theoretisch und praktisch) für alle Hundehalter die zum ersten Mal einen Hund erwerben, bzw. für Hundehalter deren Hund auffällig geworden ist. Zudem muss jeder Hund mit einem Transponder (Mikrochip) individuell gekennzeichnet werden. Versicherungspflicht sollte für jeden Hundehalter selbstverständlich sein. Die Sachkunde muss vor der Anschaffung des Tieres erfolgen und die praktische innerhalb einem Jahr nach Anschaffung vollstreckt sein. Beim zweimaligen durchfallen sollte es Konsequenzen geben. Auch befürworte wir den DOGTEST 2.0 als „Hundeführerschein“ anzunehmen, da dort viele Alltagssituationen geprüft werden und vor allem die Sachkunde nicht auswendig gelernt werden kann. Sachkundeprüfungen aus anderen Bundeländern sollten anerkannt werden. Die derzeitigen Hundebesitzer sollten ein Jahr die Chance der Vorbereitung bekommen. Hundehalter die mindestens 10 Jahre Hunde halten und bei denen es noch nicht zu Auffälligkeiten bzgl. ihrer Hundehaltung gekommen ist, haben die Sachkunde bereits erworben. Entbindet aber nicht vor Sanktionen, wenn ein Vorfall in der Zukunft entstehen sollte Sollte ein Hund auffällig werden, muss das zuständige Veterinär-Amt unverzüglich einen Sachverständigen schicken um ggf. einen Wesenstest abzunehmen. Bis zur Prüfung hat der Hund Maulkorb zu tragen. Jeder Hund muss gechipt sein und die Daten kann der Halter freiwillig bei Tasso oder dem Deutschen Haustierregister hinterlegen lassen. Bei einer örtlichen Untersuchung der Polizei ist diese berechtigt, den Transponder in jeder Tierarztpraxis ablesen lassen zu können, um Daten des Halters zu erhalten. Diese Daten dürfen Dritten aber nicht zugänglich sein, um das Steuergeheimnis zu wahren. Vorher muss der Halter seine Zustimmung geben. Ist ein Hund nicht mit einem Transponder gekennzeichnet, muss dies vor Ort passieren.

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen