Änderung des Feiertagsgesetzes zur Abschaffung der Tanzverbote

Abgeschlossen
38 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Maurice Mäschig
    aus 28359 Bremen
  • veröffentlicht am
  • 07.04.2015
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde auf Antrag am 10. Juni 2014 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. In der 6-wöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 39 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht wurde, wurde keine öffentliche Anhörung zur Petition durchgeführt.

     

    Im Rahmen der abschließenden Beratung Ihrer Petition stellte der Petitionsausschuss fest, dass die Abschaffung der „Tanzverbote“ zu so genannten stillen Feiertagen tatsächlich regelmäßig Gegenstand der öffentlichen Diskussion ist. Die gegenwärtige Gesetzeslage in Thüringen ist dabei hinsichtlich der Ausgestaltung des Schutzes so genannter stiller Feiertage mit den Regelungen der meisten anderen Bundesländer vergleichbar. Bei der letzten Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes entschied sich eine Mehrheit der Landtagsabgeordneten für die derzeitige Ausgestaltung des Gesetzes mitsamt den vorgesehenen „Tanzverboten“.

     

    Der Petitionsausschuss beschloss im Ergebnis seiner Beratung, die Petition gemäß § 17 Nr. 6 Thüringer Petitionsgesetz den Fraktionen des Thüringer Landtags zur Kenntnis zu geben. Die Fraktionen haben sodann die Möglichkeit, Ihr Anliegen durch entsprechende Gesetzesinitiativen aufzugreifen.

     

    Mit dem Beschluss des Ausschusses ist das Petitionsverfahren abgeschlossen.