Anpassung des Thüringer Laufbahngesetzes für die Zugangsmöglichkeit zum gehobenen Dienst mit Fortbildungslehrgang II bzw Verwaltungsbetriebswirt (VWA)

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  • Öffentlicher Dienst
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Manuel Remsbach
    aus 99086 Erfurt
  • veröffentlicht am 25.08.2025
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Welches Ziel hat die Petition?

Das Thüringer Laufbahngesetz (insbesondere §§ 17, 22) sollte so angepasst werden, dass auch Angestellte mit den Abschlüssen Verwaltungsfachwirt (Fortbildungslehrgang II) bzw. Verwaltungsbetriebswirt (VWA) eine Möglichkeit zur Verbeamtung in den gehobenen Dienst erhalten sollen. Dies kann auch zusätzlich mit einer entsprechenden Bewährung (die ja innerhalb der Probezeit schon besteht) ergänzt werden.

Wie wird die Petition begründet?

Es gibt mehrere Konstellationen in Abteilungen, bei denen Tarifangestellte und Beamte beschäftigt sind. Diese haben die gleichen Tätigkeiten. Die Tarifangestellten sind entsprechend ihrer Eingruppierung vergleichsweise dem gehobenen Dienst zugeordnet (ab E 9b). Die Abschlüsse Verwaltungsfachwirt (Fortbildungslehrgang II) bzw. Verwaltungsbetriebswirt (VWA) sind hier ausreichend. Wenn sich die motivierten Mitarbeiter verbeamten lassen möchten, wird dies jedoch abgelehnt aufgrund der derzeitigen Fassung des Thüringer Laufbahngesetzes, insbesondere z. B. an der Anzahl der Unterrichtsstunden.

Als Bildungsvoraussetzung für den gehobenen Dienst wird ein an einer Hochschule erworbener Bachelorabschluss gefordert. Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass diese Mitarbeiter teilweise in der Freizeit die Fortbildung absolviert haben und zusätzlich weitere wertvolle Praxiserfahrung gesammelt haben. Für diese Mitarbeiter ist sehr demotivierend als „Mitarbeiter zweiter Klasse“ behandelt zu werden, vor allem, wenn diese sich an den Freistaat Thüringen binden möchten. Der Augenmerk sollte hier auf den Fachkräftemangel liegen.  

Bei dem nebenberuflichen Studium handelt es sich inhaltlich um ein gleichwertiges Studium wie ein Vollzeitstudium mit derselben Ausrichtung. Die Unterrichtsinhalte werden von erfahrenen Dozenten aus allen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung, von renommierten Professorinnen und Professoren von Universitäten und anderen Hochschulen sowie erfahrenen Richtern und Führungskräften aus der Wirtschaft gehalten. Neben dem Lernstoff sind Hausarbeiten zu fertigen sowie am Ende eine Abschlussarbeit. Zusätzlich bleibt man die ganze Zeit aktiv in der Praxis und kann die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse anwenden und erweitern. Beispielsweise ist der VWA-Abschluss offiziell dem DQR-/EQR-Niveau 6 offiziell zugeordnet.

Das Thüringer Laufbahngesetz (insbesondere §§ 17, 22) sollte so angepasst werden, dass auch Angestellte mit den o. g. Abschlüssen eine Möglichkeit zur Verbeamtung in den gehobenen Dienst erhalten sollen. Dies kann auch zusätzlich mit einer entsprechenden Bewährung (die ja innerhalb der Probezeit schon besteht) ergänzt werden.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

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