Das Thüringer Laufbahngesetz (insbesondere §§ 17, 22) sollte so angepasst werden, dass auch Angestellte mit den Abschlüssen Verwaltungsfachwirt (Fortbildungslehrgang II) bzw. Verwaltungsbetriebswirt (VWA) eine Möglichkeit zur Verbeamtung in den gehobenen Dienst erhalten sollen. Dies kann auch zusätzlich mit einer entsprechenden Bewährung (die ja innerhalb der Probezeit schon besteht) ergänzt werden.
Anpassung des Thüringer Laufbahngesetzes für die Zugangsmöglichkeit zum gehobenen Dienst mit Fortbildungslehrgang II bzw Verwaltungsbetriebswirt (VWA)
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eingereicht von Manuel Remsbach
aus 99086 Erfurt - veröffentlicht am 25.08.2025
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